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Was bedeutet „staatlich geprüft“ bzw „geprüfter“?
Staatliche Abschlussbezeichnungen sind Bezeichnungen für den erfolgreichen Abschluss eines Studien- oder Ausbildungsganges.
Anders als akademische Grade (Bachelor, Master, Diplom) werden staatliche Abschlussbezeichnungen durch Bildungseinrichtungen wie Berufsakademien (BA), Fachschulen und Berufsfachschulen vergeben und können auch durch eine Berufsausbildung erworben werden.
Die abschießende Prüfung und damit der Leistungsnachweis erfolgt durch eine staatliche Stelle.
Staatlich geprüft und geprüft sind nicht identisch
Es gibt neben der staatlichen Prüfung auch die Möglichkeit, Prüfungen an einem anderen Institut oder durch eine andere Kontrollinstanz durchführen zu lassen und so den Abschluss „geprüft“ zu erwerben, ergänzt um den Träger der Fortbildung, etwa die IHK.
Die Unterschiede zwischen einer staatlichen und einer IHK-Prüfung liegen oftmals im Studienumfang und auch in den Kosten, hier lohnt sich der genaue Vergleich, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.