Kann man das Fernstudium kostenlos und unverbindlich testen?

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein kostenloses Probestudium besteht nicht, vom gesetzlich garantierten Widerrufsrecht von 14 Tagen abgesehen. Dennoch gewähren die meisten Anbieter von Fernstudiengängen die Möglichkeit, ein kostenloses vier- bis achtwöchiges Probestudium zu absolvieren und so etwas länger als nur 14 Tage in den Studienablauf „reinzuschnuppern“.

Konkret gestaltet sich das Modell so, dass zu Beginn des Studiums sämtliche Unterlagen und Lehrmaterialien verschickt werden, Studierende sollen sich so ein umfassendes und realistisches Bild davon machen, wieviel Arbeit mit dem Studium auf sie zukommen wird. Daher können Studenten auch während der Probezeit sämtliche Leistungen und Angebote für sich in Anspruch nehmen, Einsendeaufgaben bearbeiten und zur Korrektur und Bewertung einschicken, an Onlinekonferenzen teilnehmen oder Dozenten per Email um fachlichen Rat bitten.

Wer in der Probezeit merkt, dass das Studium doch nicht seinen Vorstellungen entspricht, kann die Unterlagen zusammen mit dem schriftlichen Widerruf des Vertrages an den Anbieter senden (am sichersten per Einschreiben mit Rückschein). Andernfalls geht das Probestudium in ein reguläres Fernstudium über, das frühestens nach Ablauf des ersten Semesters mit einer Frist von drei Moneten gekündigt werden kann.

Studium auf Probe lohnt sich nicht nur für Unentschlossene

Sämtliche Studienleistungen, die während der Probezeit erbracht werden, werden bei einer regulären Fortsetzung des Studiums voll angerechnet. Es lohnt sich daher, die ersten Wochen nicht nur mit dem passiven Studium der Lehrbriefe zu verbringen, sondern gezielt auch Leistungen zu erbringen und Serviceleistungen der Hochschule abzurufen.

Wenn sich nämlich hier bereits Schwierigkeiten ergeben sollten, etwa Zusagen der Hochschule nicht eingehalten oder Rückfragen nicht zeitnah beantwortet werden, sollte man sich sehr genau überlegen, ob das Studium bei diesem Anbieter fortgesetzt werden sollte.

  • Gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen auch für Fernstudienverträge
  • Danach kann erst nach dem 1. Semester gekündigt werden
  • Studienleistungen beim Probestudium werden angerechnet
AUTOR

Johannes Böhse

Hallo - mein Name ist Johannes Böhse, 31 aus Berlin. Ich habe BWL an der Euro-FH studiert und bin seit mehr als 2 Jahren als Redakteur im Bildungswesen aktiv. Für Sie scheibe ich die "Häufigen Fragen" auf fernstudieren.de

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