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Qualitätsunterschiede bei den Fernhochschulen
Grundsätzlich müssen alle Fernlehrgänge in Deutschland von der ZFU zugelassen werden. Diese Zulassung setzt eine inhaltliche Prüfung und Freigabe der Unterrichtsmaterialien und des Anbieters voraus, bevor der Fernlehrgang angeboten und vertrieben werden darf.
Dennoch bestehen natürlich Unterschiede zwischen Fernhochschulen, Fernschulen und Fernlehrinstituten, diese sind jedoch in der Regel nicht qualitativer Natur sondern gehen auf den unterschiedlichen Bildungsanspruch zurück.
Akademische Abschlüsse können nur an staatlichen oder staatlich anerkannten Fernhochschulen oder Präsenzhochschulen mit Fernstudienangebot erworben werden.
Nicht akademische Abschlüsse dagegen können bei der IHK, Verbänden oder Fernlehrinstituten erworben werden, die Vorbereitung für die Prüfung wird dabei in der Regel von einem Fernlehrinstitut übernommen.
Bei akademischen Ausbildungen sind die Bildungsanbieter im Zuge des Bologna-Prozesses dazu verpflichtet, jeden Studiengang akkreditieren zu lassen. Eine erfolgreiche Akkreditierung ist ein zuverlässiges Indiz für einen Studiengang, der den deutschen und europäischen Rahmenrichtlinien entspricht und damit ein klares Signal für Qualität von Forschung und Lehre.
Zudem wird eine Akkreditierung jeweils nur für einige Jahre bewilligt und muss dann neu beantragt werden.
Eine solche Pflicht zur Akkreditierung besteht im Bereich der nicht akademischen Ausbildungen nicht, sie können allerdings freiwillig eine Akkreditierung anstreben und im Erfolgsfall damit werben.
- Alle Fernlehrgänge in Deutschland sind von der ZFU geprüft und zugelassen
- Akademische Studiengänge müssen zusätzlich akkreditiert werden
- Nicht akademische Fernlehrgänge können sich freiwillig akkreditieren lassen