BAföG-Berechtigung fürs Fernstudium: Checkliste – Das muss man beachten!

Wer sich für das Fernstudieren interessiert, gelangt oftmals zu der Frage, ob ein solches Fernstudium überhaupt BAföG-berechtigt ist. Schließlich kann die Antwort darauf großen Einfluss auf die Planung einer derartigen neuen Lebenssituation nehmen. Jeder, der in Erwägung zieht, Fernstudent zu werden, muss gewisse Entscheidungen treffen, die über die Wahl des Studiengangs hinausgehen. Wichtig ist auch, welche Schule man wählt, und ob man in Voll- oder in Teilzeit studiert. Je nach Lebenslage hängen diese Entscheidungen mit davon ab, ob und welcher Höhe man Berufsausbildungsförderung erhalten kann.

Ausschlaggebend ist, was der Staat dazu sagt. Dies ist leicht nachzuvollziehen, wenn man sich kurz bewusst macht, was genau BAföG ist: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist dazu da, Bedürftigen ihre Erstausbildungen mitzufinanzieren. Als bedürftig gilt man beispielsweise, wenn die (akademische) Erstausbildung dermaßen viel Aufwand in Anspruch nimmt, dass nicht genügend Zeit für eine vollwertige Arbeitsstelle übrig bleibt. Weitere Voraussetzungen für die BAföG-Berechtigung spielen eine Rolle, etwa ob die Eltern als Finanzierhilfe in Frage kommen und wie alt man ist. Dabei wird allerdings nicht zwischen Präsenz- und Fernstudium entschieden. Denn auch für das Fernstudium gibt es Studiengänge mit einer 40-Stunden-Woche. So gelten für Fernausbildungen die gleichen Voraussetzungen wie für Präsenzausbildungen, um BAföG zu erhalten. Während also ein vorübergehender Fern-Sprachkurs in der Regel nicht BAföG-berechtigt sein kann, ist es ein Fern-Bachelorstudium in Vollzeit durchaus.

BAföG für das Fernstudium beantragen

Ist geklärt, dass das bevorstehende Fernstudium als BAföG-berechtigt gilt, so ist der nächste Schritt, diese Förderung zu beantragen. Hierbei sollte niemand vor dem bürokratischen Aufwand dafür scheuen, da er in keinem Verhältnis dazu steht, was man dafür bekommt. Immerhin ist lediglich die Hälfte des Geldes später zurückzuzahlen – oft sogar wesentlich weniger, da vorher der Grenzbetrag für diesen zinslosen Kredit greift.

Für den Antrag selbst ist wichtig, dass er an das Studentenwerk geht, dem die Fernschule zugeordnet ist. Gerade Fernstudenten wohnen oftmals in einer ganz anderen Gegend als die Ausbildungsstätte. Wer an der FernUniversität in Hagen studiert und aber in Hamburg wohnt, schreibt trotzdem an das Studentenwerk Dortmund. Solche Informationen über die Zuordnungen lassen sich auf den Schulen- und Studentenwerk-Webseiten nachlesen.

Die Unterlagen, die erforderlich sind, damit der Antrag auf BAföG bearbeitet wird, gleichen gänzlich denen von Präsenzstudenten. Auch Fernstudenten müssen ihr Einkommen, ihr Vermögen, ihre Wohnsituation und Ähnliches nachweisen. Ebenso müssen Sie bescheinigen lassen, dass sie studieren. Gut organisierte Fernschulen schicken eine Immatrikulationsbescheinigung direkt an das zuständige Studentenwerk, wenn anhand der Einschreibung ersichtlich ist, dass der Student bedürftig ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Student bei der Ausbildungsanmeldung angegeben hat, als künftiger BAföG-Empfänger auch Ermäßigungen bei den Studiengebühren in Anspruch zu nehmen. Aber auch der Fernstudent kann die Immatrikulationsbescheinigung an das Studentenwerk schicken. Auch kann er die Bescheinigung für ein Erst- oder Folgesemester nachreichen und somit den eigentlichen Antrag schon vorher einsenden, für eine schnellere Bearbeitung.

Tipp

Ein Wer sich ohnehin ein Dokument bei einem Amt kopieren und beglaubigen lässt – etwa das Abitur-Zeugnis für die Immatrikulation – der kann dann auch bereits für alle BAföG-Anträge die erforderlichen Beglaubigungen erledigen lassen. Das spart weitere Amtsgänge und verhilft zu einem frühen Antrag, so dass BAföG rechtzeitig ab Semesterbeginn gezahlt werden kann. Schließlich muss BAföG nach 12 Monaten neu beantragt werden – für ein Bachelorstudium also auch bei Fernstudiengängen insgesamt dreimal. So ist das Besorgen der Unterlagen insgesamt nach einigen Stunden erledigt und verspricht eine Finanzierungshilfe für ein Studienjahr oder zwei Semester. Für einen Erfahrungsaustausch bezüglich Berechtigungen und Anträge können demnach auch Präsenzstudenten befragt werden. Denn der einzige Unterschied beim BAföG-berechtigten Fernstudium ist eigentlich, darauf zu achten, welches Studentenwerk für die Fernschule zuständig ist.

Der Leistungsnachweis nach dem vierten Semester

Nach dem vierten Semester ist dem BAföG-Folgeantrag ein Leistungsnachweis beizulegen. Dieser zeigt dem Studentenwerk, dass der Student bis dahin tatsächlich mit angemessenem Aufwand studiert und dabei ein gewisses Prüfungspensum erreicht hat. Den Leistungsnachweis gibt es in Form des einseitigen Formblatts 5, das es auch auf der Webseite des jeweiligen Studentenwerks zum Herunterladen gibt. Bis Zeile 10 wird dieses Formular vom Studenten ausgefüllt, da hier nur die Eckdaten zur Person abgefragt werden. Ab Zeile 11 wird das Formblatt 5 dann von der Ausbildungsstätte ausgefüllt. Bei der FernUniversität in Hagen läuft dies folgendermaßen ab: Hat der Fernstudent mindestens fünf Modulprüfungen bestanden und das vierte Semester erreicht, schickt er das bis Zeile 10 ausgefüllte Formblatt 5 per E-Mail, Fax oder Brief an das Prüfungsamt. Das Prüfungsamt füllt das Blatt zu Ende aus und schickt es dann an den Studenten zurück oder leitet es direkt an das Studentenwerk Dortmund weiter – je nach Wunsch des Fernstudenten. Somit ist auch der Leistungsnachweis schnell erledigt.

Ob eine Ausbildung zu BAföG berechtigt und wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheiden also viele einzelne Faktoren, nicht aber die Differenzierung zwischen Präsenz- und Fernstudium. Jeder, der sich für ein Fernstudium entscheidet, sollte prüfen, wie viel BAföG ihm zusteht und welche anderen Ermäßigungen ihm seine Fernschule anbieten kann. Berufsausbildungsförderung hilft Bedürftigen dabei, dem Vollzeitstudium wirklich genügend Zeit zu widmen. So macht das Fernstudium noch mehr Spaß, denn man kann Studieninhalte angemessen vertiefen und dementsprechend gute Prüfungsleistungen erzielen.

Checkliste für BAföG-Anträge von Fernstudenten:

  • Prüfen, ob Fernstudium und Lebenssituation zu BAföG berechtigen
  • Prüfen, welchem Studentenwerk die Fernschule angehört
  • Unterlagen zusammentragen und bereits für Folgeanträge sammeln
  • Unterlagen rechtzeitig vor Studienbeginn an das Studentenwerk schicken
  • Immatrikulationsbescheinigung notfalls nachschicken
  • Folgeanträge ebenfalls früh einreichen für eine schnellere Bearbeitung
  • Für einen Antrag nach dem vierten Semester Leistungsnachweis der Schule beilegen
AUTOR

Kevin Schroer

Hier schreibt für Sie Dipl. Kfm. Kevin Schroer - Seit meinem Studium an der Leuphana Universität Lüneburg, im Fachbereich Betriebswirtschaft, schreibe ich für SIe über Fernstudiengänge und Fernkurs aus den Bereichen für Sprachen & Schulabschlüsse.

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1 Kommentar “BAföG-Berechtigung fürs Fernstudium: Checkliste – Das muss man beachten!”

  • Margarita von Wechmar sagt:

    bitte um Auskunft, ob ich als 50jährige und auf Teneriffa lebend, Anspruch auf Bafög habe, wenn ich bei der Fernakademie Klett bzw. AKAD, den Kurs „staatl. geprüfter Übersetzer Spanisch“ belegen möchte.
    Mit freundlichen Grüßen
    Margarita von Wechmar

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