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Fernstudium ohne Abitur
Grundsätzlich ist es in allen Bundesländern möglich, auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zu einem Studium zugelassen zu werden. Wer kein Abitur oder Fachabitur hat, aber einen anerkannten Berufsabschluss und/oder Berufserfahrung von mehreren Jahren nachweist, kann ebenfalls eine akademische Ausbildung beginnen.
Konkret bestehen folgende Möglichkeiten:
- Meisterprüfung oder gleichwertiger Aufstiegsfortbildung
- Berufserfahrung und fachliche Nähe zum Studienfach
- Berufserfahrung ohne fachliche Nähe zum Studienfach
Meisterprüfung oder gleichwertige Aufstiegsfortbildung
Wer erfolgreich die Meisterprüfung abgelegt oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung abgeschlossen hat, ist in der Regel berechtigt, eine akademische Ausbildung ohne die Erbringung weiterer Vorleistungen zu beginnen.
Berufserfahrung und fachliche Nähe zum Studienfach
Wer eine Berufsausbildung und eine mindestens zwei- bis dreijährige berufliche Tätigkeit in einem Beruf nachweisen kann, der eine ausreichende fachliche Nähe zum Studienfach bietet, kann ebenfalls von Sonderregelungen der Hochschule profitieren und ohne Abitur studieren. Für manche Studiengänge sind jedoch zusätzliche Eignungsprüfungen vorgesehen.
Berufserfahrung ohne fachliche Nähe zum Studienfach
Manche Hochschulen lassen auch studienfachfremde Berufserfahrung gelten, fordern dann jedoch das Bestehen einer Prüfung, um die Eignung zum Studium festzustellen. Unter Umständen kann der Lehrplan um zusätzliche Module erweitert werden, um Studienanfängern die Möglichkeit zu geben, sich fehlendes spezifisches Wissen anzueignen.
Grundsätzlich sind die konkreten Regelungen zum Studium ohne Abitur Sache der jeweiligen Hochschule, sie legt fest, welche Möglichkeiten bestehen, auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium zu beginnen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
- Mit Meister oder vergleichbarer Aufstiegsqualifizierung möglich
- Auch Berufsausbildung und Berufserfahrung ermöglichen die Zulassung zum Studium
- Details regelt die Hochschule oder Bildungseinrichtung
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