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Krankheit während des Fernstudiums – Was ist, wenn ich ausfalle?
Hier muss unterschieden werden zwischen Krankheiten an Prüfungsterminen und dauerhaften Erkrankungen, die die Fortsetzung des Studiums für mehrere Wochen oder Monate unmöglich machen.
Wer sich zu einer Prüfung angemeldet hat und dann aufgrund von Krankheit nicht erscheinen kann, muss dieses zum einen der Prüfungsstelle rechtzeitig mitteilen und zum anderen mit einem nachgereichten ärztlichen Attest nachweisen, wirklich krank gewesen zu sein, andernfalls wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet.
Wer längere Zeit wegen Krankheit ausfällt, kann entweder mit der Hochschule vereinbaren, dass für diese Zeit der Studienvertrag ruht und eine Studienpause eingelegt wird, dieses ist in den meisten Fällen problemlos möglich.
Wer jedoch so schwer erkrankt, dass er das Studium nicht weiter fortsetzen kann, der sollte den Studienvertrag kündigen, um sich unnötige Kosten für das Fernstudium zu sparen. Gemäß der gesetzlichen Regelung ist eine Kündigung des Studienvertrags nach dem ersten Semester jeweils mit einer Frist von drei Monaten möglich.