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Leistungen aus vorherigem Studien im Fernstudium anrechnen lassen?
Grundsätzlich ist eine Anrechnung von früheren Studienleistungen möglich, dieses zu erreichen war eines der Ziele des so genannten Bologna-Prozesses. Allerdings gibt es keine einheitlichen Vorgaben für die Anerkennung und die zugrundeliegenden Kriterien, diese werden von jeder Hochschule individuell geregelt.
In der Regel kann eine Anrechnung dann erfolgen, wenn die Leistungen nach
- Umfang
- Inhalt
- Niveau
mit den Anforderungen des neuen Studienganges vergleichbar sind. Anerkannt werden dann meist die erworbenen ECTS-Credits, die auch ein Beurteilungskriterium für die Anerkennung darstellen.
Ein Anerkennung erfolgt nur auf Antrag, diesem müssen geeignete Nachweise beigefügt werden.
Möglich ist nicht nur die Anerkennung und Übernahme der Credits, sondern auch die der erzielten Noten, die dann direkt in das Zeugnis des neuen Studienganges übernommen werden können.
- Studienleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt und angerechnet werden
- Dazu sind offizielle Nachweise vorzulegen
- Die genauen Bedingungen werden von jeder Hochschule festgelegt
- Eine Anrechnung erfolgt nur auf Antrag