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Weiterbildungsscheck Sachsen
Der Weiterbildungsscheck Sachsen fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die mehr kosten als 650 Euro. Beantragen können ihn Berufstätige mit Hauptwohnsitz in Sachsen.
Nach Antragsgewährung werden bis zu 80 % der reinen Weiterbildungskosten übernommen, d. h. Teilnehme- bzw. Lehrgangs- sowie Prüfungsgebühren ohne Fahrt-, Verpflegungs-, Unterbringungs- oder Lernmittelkosten.
Es besteht keine Obergrenze für die Gesamthöhe der Förderung.
Prozentuale Staffelung beim Weiterbildungsscheck Sachsen
Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.500 Euro werden 80 % der Weiterbildungskosten erstattet (Preis der Weiterbildungsmaßnahme: 650 Euro oder mehr)
Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 2.500 und 4.150 Euro werden 60 % der Weiterbildungskosten erstattet (Preis der Weiterbildungsmaßnahme: 1.000 Euro oder mehr), sofern sie
- befristet, in Teilzeit oder als Leiharbeiter tätig sind oder
- über 50 Jahre alt sind oder
- durch die Weiterbildungsmaßnahme (z. B. ein Fernstudium) ihren ersten akademischen Abschluss erwerben.
Mindestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme werden der Antrag und drei Weiterbildungsangebote bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) eingereicht. Mit dem Weiterbildungsscheck erfolgt die verbindliche Anmeldung, abgerechnet wird nach Abschluss der Maßnahme.
Wer kann den Weiterbildungsscheck Sachsen nicht beantragen?
- Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst
- Personen, deren Weiterbildung anderweitig förderfähig ist (etwa durch MeisterbaföG).