Weiterbildungsscheck Sachsen

Der Weiterbildungsscheck Sachsen fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die mehr kosten als 650 Euro. Beantragen können ihn Berufstätige mit Hauptwohnsitz in Sachsen.

Nach Antragsgewährung werden bis zu 80 % der reinen Weiterbildungskosten übernommen, d. h. Teilnehme- bzw. Lehrgangs- sowie Prüfungsgebühren ohne Fahrt-, Verpflegungs-, Unterbringungs- oder Lernmittelkosten.
Es besteht keine Obergrenze für die Gesamthöhe der Förderung.

Prozentuale Staffelung beim Weiterbildungsscheck Sachsen

Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.500 Euro werden 80 % der Weiterbildungskosten erstattet (Preis der Weiterbildungsmaßnahme: 650 Euro oder mehr)

Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 2.500 und 4.150 Euro werden 60 % der Weiterbildungskosten erstattet (Preis der Weiterbildungsmaßnahme: 1.000 Euro oder mehr), sofern sie

  • befristet, in Teilzeit oder als Leiharbeiter tätig sind oder
  • über 50 Jahre alt sind oder
  • durch die Weiterbildungsmaßnahme (z. B. ein Fernstudium) ihren ersten akademischen Abschluss erwerben.

Mindestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme werden der Antrag und drei Weiterbildungsangebote bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) eingereicht. Mit dem Weiterbildungsscheck erfolgt die verbindliche Anmeldung, abgerechnet wird nach Abschluss der Maßnahme.

Wer kann den Weiterbildungsscheck Sachsen nicht beantragen?

  • Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Personen, deren Weiterbildung anderweitig förderfähig ist (etwa durch MeisterbaföG).
AUTOR

Johannes Böhse

Hallo - mein Name ist Johannes Böhse, 31 aus Berlin. Ich habe BWL an der Euro-FH studiert und bin seit mehr als 2 Jahren als Redakteur im Bildungswesen aktiv. Für Sie scheibe ich die "Häufigen Fragen" auf fernstudieren.de

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