Zugangsvoraussetzungen für ein Fernstudium (und nicht akademisch)

Bis Ende 2008 war für die Aufnahme eines akademischen (Fern-)Studiums zwingend die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur notwendig. Nur nicht akademische Studienangebote konnten auch ohne diese schulische Qualifikation begonnen werden.

Mit Beschluss der Kultusministerkonferenz im November 2008 trat die „Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte“ in Kraft. Zwar liegt immer noch die letzte Entscheidung bei den Bundesländern, doch zumindest im Bereich der privaten Anbieter von Fernstudiengängen werden die neuen Regelungen weitgehend umgesetzt.

Die Neuordnung sieht vor, dass

  • Inhaber von betrieblichen Ausbildungsvoraussetzungen (Meister, Techniker, Fachwirte oder gleichwertige Abschlüsse) den allgemeinen Hochschulzugang erhalten und
  • Berufstätigen mit mindestens zweijähriger Ausbildung und dreijähriger Berufspraxis ein fachgebundenes Zugangsrecht zum Studium eingeräumt wird, das Studienfach richtet sich dabei nach der beruflichen Erfahrung.

Unbenommen davon sind Studienfächer, die mit einem Numerus Clausus (NC) belegt sind, hier ist ein ausreichend gutes Abitur weiterhin zwingende Voraussetzung für das Studium.

Generell können Anbieter zusätzliche Aufnahmebedingungen stellen, etwa:

  • Schriftliche und/oder mündliche Eignungsprüfung
  • Nachweis von berufspraktischer Erfahrung
  • Assessment Center
  • Motivationsschreiben
  • Tests und praktische Prüfungen
AUTOR

Johannes Böhse

Hallo - mein Name ist Johannes Böhse, 31 aus Berlin. Ich habe BWL an der Euro-FH studiert und bin seit mehr als 2 Jahren als Redakteur im Bildungswesen aktiv. Für Sie scheibe ich die "Häufigen Fragen" auf fernstudieren.de

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