Studieren mit Behinderung: „Geht nicht!“ – Gibt es nicht!

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„Studieren Mit Behinderung – „Geht nicht!“ – Gibt es nicht!
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  • Themen wie: Finanzierung, Ansprechpartner & Alternativen

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Niemand weiß, was er kann, bevor er es versucht.“ (Publius Syrus)

 
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1. Nur Mut! – Warum ein Studium auch mit einer Behinderung machbar ist

In Deutschland leben etwa 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung – das entspricht etwa 10,5 Prozent der Bevölkerung. Ein großer Teil – rund neun Prozent – ist schwerbehindert. So erstaunlich diese Zahlen auf den ersten Blick auch sein mögen: Es handelt sich nur um die offiziellen Zahlen der deutschen Versorgungsämter.

Viele behinderte Mitbürger sind auf den ersten Blick gar nicht als solche zu erkennen und tauchen in keiner Statistik auf. Menschen mit Hörgeräten, mit einer psychischen Behinderung / Erkrankung, sehbehinderte oder sprechbehinderte Menschen – die Dunkelziffer ist hoch. Angesichts solch hoher Zahlen sollte man eigentlich meinen, Studierende mit einer Beeinträchtigung seien an jeder Hochschule der Normalfall. Doch nicht einmal vier Prozent aller schwerbehinderten Menschen haben einen akademischen Abschluss – bei Nichtbehinderten ist der Anteil doppelt so hoch. Wie kommt diese Diskrepanz zustande?

Studium für Behinderte mit der Bologna-Reform erschwert

In einem gesunden Körper steckt ein gesunder Geist“, dieses Zitat des römischen Dichters Juvenal ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Behinderten – und doch unausgesprochene Leitlinie in Deutschland. Dahinter steckt die fixe Idee, dass nur derjenige anspruchsvolle kognitive Leistungen erbringen kann, der an Körper und Geist vollkommen gesund ist.

Mal abgesehen davon, dass der bedauernswerte Dichter heute ständig falsch zitiert wird (eigentlich müsste es heißen: „Beten sollte man darum, dass in einem gesunden Körper ein gesunder Geist sei.“ – was ja schon wieder eine ganz andere Bedeutung als eingangs zitiert hat) und Behinderte selbstverständlich herausragende wissenschaftliche Leistungen erbringen können (Stephen Hawking ist nur ein berühmtes Beispiel von vielen), sind die straffen Studienpläne in den Bachelor- und Masterstudiengängen nicht unbedingt dazu angetan, behinderten und anderweitig beeinträchtigten Studierenden einen Studienabschluss zu erleichtern.

Doch allmählich kommt Bewegung in die Sache. Im Zuge der erhitzten Diskussionen um inklusives Lernen in der Schule kommen nun vermehrt Forderungen nach Inklusion in der beruflichen Ausbildung, in der höheren Bildung und auch im Beruf – zu Recht, denn jeder sollte nach seinen Möglichkeiten gefordert und gefördert werden anstatt lediglich aufgrund einer spastischen Lähmung für einen minimalen Lohn in einer Behindertenwerkstatt zu arbeiten.

Studium ist schwer, aber nicht unmöglich

Angesichts der Tatsache, dass gut ausgebildete Fachkräfte in Deutschland gesucht werden und daher die Wahrscheinlichkeit, als Akademiker arbeitslos zu werden, äußerst gering ist, sollten gerade behinderte Schüler nach Möglichkeit ein Studium anstreben. Wer sich Lebensträume erfüllen möchte, vielleicht irgendwann wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, sich bilden möchte, der ist mit einem Hochschulabschluss gut beraten.

Immer noch ist es für Behinderte schwierig, einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden – doch ein abgeschlossenes Studium erleichtert die Sache doch erheblich. Sich durch das Studium zu beißen, erfordert Anstrengung und den Willen, für seine Rechte zu kämpfen – doch keine Angst, du bist dabei nicht allein. Es gibt Organisationen, Vereine und Menschen, die dich dabei unterstützen und beraten. Du hast Anspruch auch auf finanzielle Hilfen, auf gesonderte Fristen, auf die Bereitstellung entsprechend deiner Behinderung aufbereiteten Studienmaterials bzw. auf personelle Unterstützung. Dein Weg durchs Studium wird kein leichter sein – aber er ist alles andere als unmöglich.

2. Informiere dich! – Wo du Informationen zum Thema „Studieren mit Behinderung“ erhältst

Die wichtigste Info zum Mut machen vorneweg: Du bist nicht allein! An jeder Uni findest du Ansprechpartner, die nur dafür da sind, Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung zu beraten und bei Problemen zu unterstützen. Die Beauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende sind dein erster Ansprechpartner an deiner Hochschule, sie kennen sich in den Gesetzen, Regelungen und Fristen aus und können auch vermittelnd bei Konflikten oder Problemen (z. B. bei uneinsichtigen Dozenten) helfen.

Dabei handelt es sich in der Regel um Universitätsmitarbeiter, die diese Aufgabe quasi „nebenberuflich“ übernommen haben und entsprechend geschult worden sind. Auch der Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) bietet oft ein – in diesem Fall von ehrenamtlich engagierten Studierenden betriebenes – Referat an. Meist gehört der studentische Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende zum Sozialreferat.

Das Deutsche Studentenwerk

Das Deutsche Studentenwerk hat auf der Webseite http://www.studentenwerke.de/de/behinderung umfassende Informationen zum Thema „Studieren mit Behinderung“ zusammengestellt. Hier findest du alles, was du für den Start in ein erfolgreiches Studium wissen musst. In das Studentenwerk integriert ist die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS), die sowohl per Mail (studium-behinderung@studentenwerke.de) wie auch telefonisch (030 29 77 27 – 64) zu erreichen ist.

Die wichtigsten Aufgaben der IBS bestehen in der Information, in der Beratung und in der Weiterbildung – und zwar für betroffene Studierende wie auch für die Beauftragten der Hochschulen. Alle wichtigen Informationen – angefangen von der Bewerbung und Zulassung zum Studium über Fragen der Studienorganisation und –finanzierung bis hin zu den rechtlichen Regelungen – findest du im „Handbuch Studium und Behinderung“. Dieses wird regelmäßig neu herausgebracht. Du kannst es auf der Seite des Studentenwerks downloaden, aber auch kostenlos als Printausgabe unter der angegebenen Mailadresse bestellen.

Sei kein Einzelkämpfer – vernetze dich

An vielen Hochschulstandorten gibt es mittlerweile Interessengemeinschaften behinderter bzw. chronisch kranker Studierenden, deren Mitglieder selbst Studenten sind und die Beratung, Erfahrungsaustausch und auch konkrete Hilfe anbieten. Hier kannst du Informationen aus erster Hand erhalten – und Ratschläge ebenfalls Betroffener für dein eigenes Studium umsetzen. Die einzelnen Gemeinschaften und Gruppen gehören in der Regel zum bundesweiten Netzwerk Bundesarbeitsgemeinschaft Behinderung und Studium e.V. (BAG), das seit 1996 Informationen und Workshops anbietet sowie Lobbyarbeit betreibt und in Sachen Aufklärung unterwegs ist.

Neben den genannten Netzwerken informieren auch der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (http://www.dvbs-online.de/) und die Bundesarbeitsgemeinschaft hörbehinderter StudentInnen und AbsolventInnen (BHSA) – zu finden auf der Webseite http://www.bhsa.de/ – über ein Studium mit Behinderung. Die genannten Netzwerke arbeiten alle eng zusammen und haben, grob zusammengefasst, ein großes Ziel: Studierenden mit einer Beeinträchtigung – welcher Art auch immer – einen akademischen Abschluss zu ermöglichen.

3. Gehörst du auch dazu? – Wie Behinderung und Beeinträchtigung definiert wird und wer von den Sonderrechten profitiert

Die meisten Menschen denken, Behinderte seien immer schwer körperlich und / oder geistig beeinträchtigt. In manchen Fällen stimmt diese Vorstellung tatsächlich, doch dem überwiegenden Teil der behinderten Studierenden können Außenstehende die Beeinträchtigung gar nicht ansehen – und doch ist sie da und nimmt Einfluss auf das alltägliche Erleben.

Warum ist es wichtig, dass andere von meiner Behinderung wissen?

Dass man so vielen Menschen ihre Behinderung auf den ersten Blick gar nicht ansieht, verunsichert: Professoren, Dozenten und auch Kommilitonen haben oft lange gar keine Ahnung von den spezifischen Problemen beeinträchtigter Studenten – oder wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen. Prinzipiell sollten Studierende an der Universität oder Hochschule offen mit ihrer Beeinträchtigung umgehen, denn nur so haben sie auch die Chance, Rechte und Nachteilsausgleiche für sich einzufordern.

Gut ist auch, sich mit der Gesetzeslage in Deutschland auszukennen. Manche Dozenten tun sich immer noch schwer damit, einem behinderten Studenten mehr Zeit für die Bearbeitung einer Seminararbeit oder Klausur einzuräumen und das, obwohl derartige Regelungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Gemäß dem alten Spruch „Wir sind nicht behindert, sondern werden behindert“ brauchst du deine spezifischen Probleme nicht aus falscher Scham geheim halten und dir damit das Studium unnötig erschweren.

Wer definiert, was als Behinderung gilt und was nicht?

Nicht nur Rollstuhlfahrer und Blinde gelten als behindert, auch Studenten mit psychischen und / oder chronischen Erkrankungen zählen dazu. Im Regelfall wird als Definitionsgrundlage das neunte Buch des Sozialgesetzbuches herangezogen:

§ 2 Absatz 1 SGB IX

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

§ 2 Absatz 2 SGB IX

Menschen sind (…) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Da die Bundesrepublik Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) ratifiziert hat, gilt auch diese Definition. Diese rückt allerdings den gesellschaftlichen Aspekt von Behinderung – nämlich die erschwerte Teilhabe – in den Fokus.

Artikel 1 und Präambel der UN-BRK

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen (gemeint sind: einstellungs- und umweltbedingte) Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Gemäß diesen Definitionen giltst du dann als beeinträchtigt, wenn du eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllst:

  • Du bist in deiner Mobilität beeinträchtigt.
  • Du bist blind oder sehbehindert.
  • Du bist gehörlos oder schwerhörig.
  • Du bist sprachlich beeinträchtigt (dazu zählt Stottern, aber auch eine schwere Legasthenie).
  • Du leidest unter einer psychischen Erkrankung (z. B. Depression, Angststörung, Essstörungen).
  • Du leidest an einer chronischen Erkrankung (z. B. Rheuma, Diabetes, Morbus Crohn, Epilepsie, Multiple Sklerose).
  • Du bist Autist oder leidest an AD(H)S.

Chronische Erkrankungen werden dann als Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes verstanden, wenn sie mit einem episodischen Verlauf einhergehen.

4. Lass dich beraten! – Welche Rechte behinderte und beeinträchtigte Studierende haben

Behinderte und chronisch kranke Menschen haben ebenso das Recht auf Bildung und Teilhabe wie alle anderen auch – und damit auch das Recht auf ein Studium. In den letzten Jahren wurden viele Universtäten und Hochschulen barrierefrei gestaltet, so dass körperlich beeinträchtigte Studierende problemlos ihre Seminarräume erreichen können. Doch auch im Studienalltag haben betroffene Studenten vielerlei Möglichkeiten der Unterstützung – angefangen vom Nachteilsausgleich bei der Bewerbung um einen Studienplatz über die Eingliederungshilfe bis hin zu einem Stipendium.

4.1. Nachteilsausgleich bei der Studienplatzvergabe

Medizinische Studiengänge sowie Pharmazie sind bundesweit nicht frei zugänglich. Stattdessen bewirbst du dich beim Bewerbungsportal http://www.hochschulstart.de/ der Stiftung für Hochschulzulassung um einen entsprechenden Studienplatz. Allerdings kannst du dich dort nicht nur um die aufgezählten Studiengänge bewerben, sondern auch um lediglich örtlich zulassungsbeschränkte. In der Regel werden die Studienplätze nach der Abiturnote (dem Numerus Clausus, NC) vergeben, manche auch nach einer gewissen Anzahl an Wartesemestern.

Nachteilsausgleich beantragen

Abiturienten mit einer Behinderung bzw. einer chronischen Krankheit können jedoch Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, etwa dann, wenn die Abinote aufgrund der Behinderung / Beeinträchtigung schlechter ausgefallen ist. Dazu musst du allerdings mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dass du ohne die Behinderung wahrscheinlich ein besseres Abitur hättest erreichen können – dies nachzuweisen, ist naturgemäß nicht einfach. Möchtest du diesen Nachteilsausgleich nutzen, so reichst du gleichzeitig mit deiner Bewerbung den „Antrag auf Nachteilsausgleich (NC) – Sonderantrag E“ bzw. den „Antrag auf Nachteilsausgleich (Wartezeit) – Sonderantrag F“ ein.

Härtefallantrag – sofortige Zulassung zum Studium

Generell werden etwa 2 Prozent der freien Studienplätze für so genannte Härtefälle frei gehalten, die auf Antrag sofort einen Studienplatz erhalten. Diese Regelung gilt insbesondere für chronisch kranke bzw. behinderte Studierende. Auch hierfür benötigst du einen ärztlichen Beleg, dass die Notwendigkeit eines sofortigen Studienbeginns darlegt.

Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des gewünschten Studienortes

Wenn du dich bei der Stiftung für Hochschulzulassung um einen zulassungsbeschränkten Studienplatz bewirbst, kannst du zwar Wünsche bezüglich deines Studienortes äußern – aber trotzdem einen Studienplatz an irgendeiner Hochschule im Bundesgebiet zugewiesen bekommen. Kannst du nachweisen, dass du dir aus bestimmten Gründen – z. B. aufgrund einer Pflegebedürftigkeit – ein Studium nur an einem bestimmten Ort möglich ist, dann kannst du mit dem „Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des gewünschten Studienortes“ eine Ausnahmeregelung erwirken.

4.2. Spezielle Regelungen beim Bafög

Bafög ist eines der wichtigsten Finanzierungshilfen im Studium. Allerdings sind die Bafögsätze nicht dafür geeignet, den gesamten Bedarf davon bestreiten zu können – zumal bei der Berechnung das Einkommen der Eltern bzw. des Lebenspartners herangezogen wird. Behinderte bzw. chronisch kranke Studierende erhalten Bafög im Grunde zu denselben Bedingungen wie ihre nicht behinderten / kranken Kommilitonen. Allerdings kannst du auf Antrag einige Sonderregelungen für dich geltend machen.

Verlängerung der Förderungshöchstdauer

Normalerweise wird Bafög nur für die Regelstudienzeit genehmigt. Wenn sich dein Studium allerdings aufgrund deiner Behinderung / Erkrankung verlängert oder du bestimmte Prüfungen nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt absolvieren kannst, dann greift § 15 Abs. 3 Nr. 5 des Bafög-Gesetzes. Dieser besagt, dass die Förderungshöchstdauer verlängert werden kann, wenn der Student aufgrund einer Erkrankung bzw. einer Behinderung die Regelstudienzeit nicht einhalten kann.

Beantragung des Härtefreibetrages

Unbedingt solltest du mit dem Bafögantrag zugleich den Antrag auf den Härtefreibetrag mit einreichen. Dein Bafögsatz errechnet sich v. a. aus den Einkommen deiner Eltern bzw. deines Ehepartners. Wenn du aber aufgrund deiner Behinderung / Erkrankung gemäß §§ 33 bis 33c des Einkommensteuergesetzes außergewöhnliche Belastungen nachweisen kannst, dann erhöht sich der nicht anrechenbare Freibetrag – und damit auch dein monatlich ausgezahlter Bafögbetrag. Geregelt ist dies in § 25 Abs. 6 des Bafög-Gesetzes.

4.3. Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche sind für behinderte und chronisch kranke Studierende elementare Instrumente, um das Studium gut bewältigen zu können. Meist werden diese konkret mit dem jeweiligen Prüfungsamt vereinbart (z. B. bei Prüfungen, aber auch für Modularbeiten), bei Unstimmigkeiten aber auch mit dem Behindertenbeauftragten der Hochschule. Zu den Nachteilsausgleichen zählen Regelungen wie z. B.:

  • bedarfsgerechte Umwandlung von Prüfungen (beispielsweise Umwandlung von schriftlicher zu mündlicher Prüfung oder umgekehrt)
  • Assistenz bei Prüfungen (Gebärdendolmetscher / Schreibhilfen)
  • verlängerte Zeiträume für zu erbringende Studienleistungen / Hausarbeiten
  • verlängerte Prüfungszeit
  • Möglichkeit, die Regelstudienzeit straflos zu überschreiten

4.4. Gesetzliche Regelungen

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen findest du hier:

  • Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe, 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53ff.)
  • Eingliederungshilfeverordnung (EhVO)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

5. Die Qual der Wahl – Was studieren? Und wo? Ein alternativer Studienplatzführer

Wer studieren will, kann mittlerweile zwischen tausenden verschiedenen Studiengängen auswählen – und das nicht nur bundesweit, sondern auch international. Diese Freiheit macht es künftigen Studenten ganz schön schwer, sich für ein interessantes Fach zu entscheiden. Was jedoch nicht behinderten Studenten schwer fällt, ist für behinderte bzw. chronisch kranke Studierende erst recht schwierig. Hier kommen einige Vorschläge zu Kriterien, die dir die Wahl erleichtern helfen sollen.

Welches Fach soll es sein?

Verschiedenen Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland mittlerweile etwa 2000 unterschiedliche Studiengänge. Da ist alles dabei: Geistes- und Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik. Welches Fach für dich das richtige ist, kannst du anhand folgender Kriterien beurteilen:

1. Welche Fächer haben mir in der Schule besonders viel Spaß gemacht, wo habe ich gute Noten erhalten?

Dieser Punkt ist mit einer der wichtigsten: Fang kein Studium an, dessen Inhalte dich nicht interessieren. Ansonsten wirst du dich quälen und mit hoher Wahrscheinlichkeit abbrechen müssen. Ein guter Anhaltspunkt dafür, was du gut bewältigen kannst, sind die Schulfächer. In welchem Fach hast du freiwillig mehr gelernt als du musstest / hast Fachliteratur gelesen / fiel dir das Lernen vor Klausuren nicht schwer?

2. Wohin soll es beruflich gehen?

Deine Interessen sind jedoch nicht alles. Wenn du Tierärztin werden möchtest, führt dich ein neigungsorientiertes Archäologie-Studium nicht ans Ziel. Daher solltest du schon vor Studienbeginn möglichst eine ungefähre Idee haben, wohin es einmal beruflich gehen soll – dann kannst du dein Studienfach entsprechend auswählen.

3. Neigungsstudium oder wirtschaftlich orientiertes Studium?

Gerade Geisteswissenschaftler, die ihr Fach meist aus purem Interesse studieren, bekommen oft zu hören, dass sie als Germanist ja eigentlich nur Taxifahrer werden können. Nun, das ist natürlich Unsinn. Statistiken zufolge sind Geisteswissenschaftler auch nicht häufiger arbeitslos als die Absolventen der MINT-Studiengänge. Allerdings brauchen sie meist länger für die Jobsuche, müssen auch nach dem Studium mehr Praktika absolvieren und verdienen in der Regel deutlich weniger. Höhere berufliche Chancen hast du natürlich mit einem guten Abschluss in einem gefragten Fach – eine Überlegung, die gerade bei einer Behinderung einen hohen Stellenwert hat. Doch auch hier solltest du dir vor allem die Frage stellen, wohin es dich beruflich verschlagen soll – und was dich überhaupt interessiert.

Welche Hochschule ist die richtige?

Hast du dich für ein Studienfach entschieden, kannst du dich nach der richtigen Hochschule umschauen. Mit hoher Sicherheit (wenn es sich nicht gerade um ein Orchideenfach handelt) werden mehrere Hochschulen deinen gewählten Studiengang anbieten. Und nun wird es schwierig, dann im Hinblick auf Barrierefreiheit sind die deutschen Hochschulen noch nicht sehr weit gekommen, auch, wenn sich in den letzten Jahren schon viel getan hat.

Damit du dein Studium gut meisterst, solltest du dich also bereits vor der Bewerbung schon mal an der gewünschten Hochschule umschauen und checken, ob die für dich notwendigen Kriterien alle erfüllt sind. Ein wichtiges Hilfsmittel sind dabei die Erfahrungswerte anderer behinderter / chronisch kranker Studenten, mit denen du dich austauschen solltest. Möglichkeiten dazu findest du u. a. bei den entsprechenden Netzwerken oder über den Behindertenbeauftragten der Hochschule. Mit diesem übrigens solltest du einen Termin vereinbaren und die Rahmenbedingungen genau abklären:

  • Welche Nachteilsausgleiche gewährt die Hochschule?
  • Wie sind die baulichen Bedingungen / komme ich als Rollstuhlfahrer in den Vorlesungssaal?
  • Wie ist das öffentliche Verkehrsnetz aufgestellt / ist die Hochschule leicht zu erreichen?
  • Gibt es eine Interessengemeinschaft / ein Netzwerk behinderter und chronisch kranker Studierender an der Hochschule?
  • Werden personelle und / oder technische Hilfsmittel eventuell von der Hochschule gestellt?
  • Wie viel Erfahrung hat die Hochschule / haben die Mitarbeiter mit behinderten und chronisch kranken Studierenden?
  • Handelt es sich um eine Massenuni oder eine kleine, familiäre?

Beides hat für beeinträchtige Studierende sowohl Vor- wie auch Nachteile. Gerade an den großen Hochschulen gehen Studenten mit Handicap leicht unter, andererseits bieten gerade diese aufgrund ihrer größeren Erfahrung besonders viele individuelle Möglichkeiten. An kleinen Hochschulen bist du hingegen oft eher der Exot, der eine Extrawurst gebraten bekommt – aber andererseits erfährst du gerade hier mehr persönliche Hilfe, eben weil es familiärer zugeht.

Bevor du dich entscheidest, schau dir die Hochschule genau an und sprich mit mehreren anderen betroffenen Studenten. Die können dir aus erster Hand berichten, wie ein Studium mit Behinderung konkret an dieser Hochschule abläuft – und ob sie dir dazu raten würden oder eine andere Einrichtung doch besser wäre.

6. Wahl getroffen? So bewirbst du dich um einen Studienplatz

Nun hast du dich für einen Studiengang und eine Hochschule bzw. vielleicht sogar, um dir mehrere Optionen offen zu halten, sogar für mehrere Studiengänge und / oder Hochschulen entschieden. Herzlichen Glückwunsch! Nun kannst du dich um deinen gewünschten Studienplatz bewerben. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung

Aufgrund der in den letzten Jahren stetig steigenden Studentenzahlen kannst du dich für die meisten Studiengänge nicht mehr einfach einschreiben, sondern musst dich um einen Studienplatz bewerben. Die Entscheidung darüber, ob du einen solches bekommst oder nicht, wird anhand deiner Abinote getroffen. Für den so genannten Numerus Clausus (NC) gilt: Je besser deine Abinote, desto höher deine Chance auf einen Studienplatz. Der NC ist dabei abhängig von der Anzahl der Studienplätze sowie von der Abinote aller eingehenden Bewerbungen. Neben dem NC gibt es noch andere entscheidungsrelevante Kriterien, z. B. angesammelte Wartesemester oder Härtefallregelungen.

Wenn du Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Psychologie oder Pharmazie studieren möchtest, bewirbst du dich entweder bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) oder direkt an der gewünschten Hochschule. Auch für einige andere Studiengänge, die nur eine örtlich beschränkte Zulassung haben, musst du dich über die Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Hier kannst du schon bei der Bewerbung aufgrund deiner Beeinträchtigung einen Nachteilsausgleich bzw. die Härtefallregelung beantragen. Mehr dazu kannst du im Kapitel „Lass dich beraten! – Welche Rechte behinderte und beeinträchtigte Studierende haben“ lesen.

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung / Bewerbung direkt an der Hochschule

Für die meisten zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt die Bewerbung an der entsprechenden Hochschule. Mittlerweile erfolgt die Bewerbung online, wobei du eine beglaubigte Kopie deiner Hochschulzugangsberechtigung per Post einreichen musst. Auch viele Hochschulen bieten Bewerbern mit einer Beeinträchtigung Nachteilsausgleiche bzw. eine Härtefallregelung an – du solltest es nur schon vor der Bewerbung wissen und davon Gebrauch machen. Diese Frage gehört zu denen, die du dem Behindertenbeauftragen bei der Hochschulsuche gestellt haben solltest.

Zulassungsfreie Studiengänge

Neben den zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es immer noch viele zulassungsfreie Studiengänge, für die du dich einfach an deiner gewünschten Hochschule einschreiben (immatrikulieren) kannst – diese findest du meist bei den technischen / mathematischen oder auch geisteswissenschaftlichen Fächern.

Ob ein Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt ist oder nicht, hängt von der Anzahl der freien Plätze und dem studentischen Andrang ab – und kann sich auch von Semester zu Semester wieder ändern. Wenn du dich für einen zulassungsfreien Studiengang entscheidest, dann brauchst du dich nicht bewerben. Die Einschreibung erfolgt an den meisten deutschen Hochschulen mittlerweile online.

7. Mitten drin? Organisation und Unterstützung im Studienalltag

Die Konzentration aufs Studium fällt schwer, wenn man den Kopf voll mit organisatorischen und finanziellen Fragen hat. Das Studium kann nur dann erfolgreich abgeschlossen werden, wenn mit der Organisation alles gut klappt – und du zumindest auf dieser Seite schon mal deine Sorgen los bist. Schließlich hast gerade du als Student mit Beeinträchtigung einen wesentlich höheren Aufwand im Hinblick auf die Organisation des „Drum-Herums“. Schon bevor du dich überhaupt an einer Uni / Hochschule bewirbst, solltest du dich vor Ort über die dortigen Bedingungen informieren. Dieses Wissen erspart dir im Zweifelsfall so manches Problem, zudem startest du entspannter ins Studium.

7.1. Schwerbehindertenausweis ja oder nein?

Viele beeinträchtigte Studenten stellen sich die Frage, ob ein Schwerbehindertenausweis sinnvoll ist. So mancher befürchtet, durch dieses offizielle Dokument eventuell an der Hochschule oder später im Berufsleben eventuell Nachteile zu erleiden. Daher gilt es, sich vorher genau Gedanken über die Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises zu machen.

Schwerbehindertenausweis an der Hochschule

Tatsache ist, dass du keinen Schwerbehindertenausweis vorzeigen musst, wenn du studienrelevante Rechte wie beispielsweise einen Nachteilsausgleich für dich in Anspruch nehmen möchtest. Für diesen Zweck reicht in der Regel ein ärztliches Attest. Wenn du allerdings die Härtefallklausel beim Bafög-Antrag bzw. beim Antrag auf sofortige Zulassung zum Studium geltend machen möchtest, brauchst du dieses Dokument. Des Weiteren ist der Schwerbehindertenausweis notwendig, wenn du folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchtest:

  • Kostenbefreiung im öffentlichen Nahverkehr
  • Befreiung von der Kfz-Steuer
  • Wohnberechtigungsschein für erweiterte Wohnfläche
  • Befreiung bzw. Reduzierung von Rundfunkbeiträgen

Um andere Nachteilsausgleiche zu erhalten, musst du deine Beeinträchtigung zwar nicht amtlich dokumentieren, aber anhand eines ärztlichen Gutachtens nachweisen. Auf dieser Basis kannst du

  • von Nachteilsausgleichen in Hochschulzulassungsverfahren
  • von BAföG-Nachteilsausgleichen (Ausnahme siehe oben),
  • von Studien- und Prüfungsnachteilsausgleichen und
  • von der bevorzugten Vergabe eines Studierendenwohnheimplatzes

profitieren.

Deinen Schwerbehindertenausweis beantragst du beim zuständigen Versorgungsamt.

7.2. Wohnen ohne Barrieren

Wie finde ich eine passende Wohnung? Gerade für Studierende, die im Rollstuhl sitzen, blind sind oder unter einer chronischen Krankheit leiden, müssen Wohnungen bestimmte Ansprüche erfüllen, um sich darin ungehindert und selbstständig bewegen zu können. Gerade auf dem freien Wohnungsmarkt sind barrierefreie Wohnungen jedoch oft Mangelware – und, falls vorhanden, meist auch noch sehr teuer. Damit das geplante Studium jedoch nicht an der fehlenden Wohnung scheitert, gibt es für beeinträchtigte Studenten verschiedene Möglichkeiten.

Barrierefrei wohnen im Studentenwohnheim

Ein Zimmer im Studentenwohnheim zählt zu den günstigen Möglichkeiten, während des Studiums unterzukommen. Zudem bieten Studentenwohnheime in den meisten Hochschulstädten Zimmer oder auch Appartements an, die an die Bedürfnisse von Studenten mit Behinderungen angepasst sind. Dies gilt nicht nur für Rollifahrer, sondern z. B. auch für blinde Studenten oder Studenten mit Allergien. In Marburg, Heidelberg und Bochum bieten die Wohnheime sogar einen entsprechenden Service für pflegebedürftige Studierende an.

Behinderte Studenten erhalten bevorzugt einen Platz im Wohnheim, vorausgesetzt, dieser wurde rechtzeitig beantragt. Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall, dass du den Antrag bereits stellen solltest, bevor du die Zulassung von deiner Hochschule überhaupt erhalten hast. Weitere Informationen zum Thema „Barrierefreies Wohnen“ erhältst du in der Broschüre „Wohnraum für Studierende“ des Studentenwerks sowie unter dieser URL: http://www.studentenwerke.de/de/content/barrierefrei-wohnen-studierendenwohnheimen-0

Wohngemeinschaften

Eine weitere Möglichkeit sind Wohngemeinschaften, wobei die klassischen Studenten-WGs eher selten behindertengerecht gestaltet sind. Doch auch eine barrierefreie Wohnung lässt sich oft zur WG umrüsten. Warum also nicht andere Studenten – die vielleicht ebenfalls behindert sind – ansprechen und für eine gemeinsame WG gewinnen? Dabei spart ihr Miete und könntet euch gegenseitig im Studium unterstützen. Passende Wohnungen findet ihr häufig bei Wohnungsgenossenschaften, aber fragt auch den Behindertenbeauftragten eurer Hochschule nach Möglichkeiten.

7.3. Mobilität / Öffentlicher Nahverkehr

Wenn du in deiner Mobilität eingeschränkt bist – beispielsweise aufgrund einer Gehbehinderung oder Blindheit – dann bist du mehr als andere darauf angewiesen, ungehindert und ohne Hilfe deinen Hochschulort erreichen zu können. Eine wesentliche Rolle dabei spielt der öffentliche Nahverkehr. An vielen Hochschulstandorten sind Busse und Bahnen sowie die dazu gehörigen Haltestellen bereits barrierefrei gestaltet, doch längst noch nicht an allen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du die örtlichen Gegebenheiten genau begutachtest und schon einmal Wege abfährst, um eine Einschätzung zu erhalten. Solltest du einen Schwerbehindertenausweis haben, darfst du gemäß §§ 145 ff. SGB IX den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen und auch eine Befreiung von den Gebühren fürs Semesterticket beantragen.

Sollte der öffentliche Nahverkehr an deinem Hochschulstandort nicht behindertengerecht gestaltet sein, so kannst du auch die vielerorts angebotenen Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen nutzen. Der Nachteil daran allerdings ist, dass diese oft sehr unflexibel sind und meist nur zu festen Zeiten fahren – ungünstig für das Studium an einer Hochschule, das geprägt von unregelmäßig stattfindenden Veranstaltungen ist. Alternativ kann auch – für einen begrenzten Zeitraum – ein Taxi genutzt werden. Die Leistungen werden dann im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) erbracht. Ein eigenes Auto wäre allerdings oft die bessere – weil flexiblere – Wahl.

Eigener Pkw über Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe springt unter Umständen auch für die Finanzierung eines Führerscheins sowie für den behindertengerechten Umbau eines eigenen Autos ein. Darüber hinaus können im Rahmen des Nachteilausgleichs für schwerbehinderte Menschen die Kfz-Versicherung erlassen und die Kfz-Steuer erlassen bzw. ermäßigt werden. Nähere Infos findest du hier: http://www.studentenwerke.de/de/content/kraftfahrzeughilfe-leistung-der-eingliederungshilfe

7.4. Personelle / technische Unterstützung im Studienalltag

Viele behinderte Studenten sind im Studienalltag auf personelle und technische Hilfe angewiesen. Dazu zählen beispielsweise

  • technische Hilfsmittel
  • Studienassistenten
  • Kommunikationsassistenten

Die Finanzierung der erforderlichen Hilfen erfolgt überwiegend im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Beschaffung und Organisation der Leistungen ist in der Regel Sache der Studierenden. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig vor Studienbeginn darum kümmerst, damit du deine benötigten Hilfsmittel zum Studienstart parat hast – das bedeutet, dass die Antragstellung beim zuständigen Versorgungsamt bereits einige Monate im Voraus erfolgen muss. Die Studienfachberatung und die Behindertenbeauftragten der Hochschule unterstützen dich bei der Antragsstellung.

8. Studienfinanzierung – Stipendien, staatliche Unterstützung, Bafög

Ob beeinträchtigt oder nicht: Die Finanzierung eines Studiums ist immer eine schwierige Angelegenheit, vor allem, wenn zu den studienrelevanten und den Lebenshaltungskosten auch noch zusätzlicher Finanzierungsbedarf ansteht. Grundsätzlich stehen dir dieselben Quellen zu wie jedem anderen Studenten auch, außerdem hast du die Möglichkeit, darüber hinaus gehenden Bedarf geltend zu machen.

8.1. Bafög

Beim Bafög handelt es sich um einen staatlichen Studienkredit, der dir allerdings nur dann gewährt wird, wenn deine Eltern bzw. dein Ehepartner einen bestimmten – recht kompliziert zu errechnenden – Freibetrag nicht überschreiten. Nach § 25 Abs. 6 BAföG kannst du allerdings aufgrund deiner Beeinträchtigung einen Härtefreibetrag beantragen. Das Darlehen ist zinslos und muss auch nur zur Hälfte zurückgezahlt werden.

8.2. Stipendien nur für behinderte bzw. chronisch kranke Studierende

Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung sind Stipendien. Natürlich kannst du dich auf die üblichen Stipendien bewerben, wobei nicht alle Stiftungen ausschließlich hochbegabte und ehrenamtlich engagierte Super-Studenten fördern. Manche Stiftungen nehmen sich auch normal begabter Studenten an – oder aber vergeben Stipendien nur an behinderte bzw. chronisch kranke Studierende.

Informationen über Stipendienmöglichkeiten erhältst du unter anderem auf diesen Webseiten:

http://www.arbeiterkind.de/index.php?id=53

http://www.deutschlandstipendium.de/

http://www.myhandicap.de/stipendium-studenten-behinderung-foerderung.html

8.3. Studienkredit

Seit einigen Jahren bieten viele Kreditinstitute, aber auch die staatliche KfW-Bank Studienkredite an. Dabei handelt es sich um spezielle, meist recht günstig verzinste, Kredite, die durch während deines Studiums bzw. in einer bestimmten Studienphase monatlich ausbezahlt bekommst. Dabei bewegt sich der mögliche Kreditrahmen in der Regel in einer Ausschüttung zwischen 100 und 700 Euro pro Monat. Der Kredit dient der Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums und wird im Anschluss an das Studium in Raten zurück gezahlt. Infos zum Studienkredit der KfW-Bank findest du unter dieser URL: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-%28174%29/

8.4. Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist Bestandteil der Sozialhilfe und wird dir gemäß § 30 Abs. 1-5 SGB XII gewährt. Im Studium erhältst du zusätzlich zum Regelbetrag einen Mehrbedarf in Höhe von 35 %, um dein Recht auf Bildung und Teilhabe in der Gesellschaft wahrnehmen zu können. Diese Eingliederungshilfe kannst du z. B. für einen Vorleser (bei Blindheit) oder einen Gebärdensprachdolmetscher (bei Gehörlosigkeit) nutzen. Wie die Beträge ausgezahlt werden, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.

Manche Kommunen zahlen den Mehrbedarf automatisch und du musst lediglich alle paar Monate mal Belege vorlegen, andere wiederum verlangen, dass du die Kosten vorstreckst. Allerdings erhältst du dein Geld nach Vorlage der Belege zurück. Leider wird die Eingliederungshilfe nur bis zum Bachelor gewährt. Für ein Masterstudium wird sie nur in dem Fall gewährt, wenn du belegen kannst, dass der Master-Abschluss zwingender Bestandteil des Studiengangs ist. Die Beihilfe wird jedoch nicht für ein Promotions- oder Zweitstudium bewilligt.

9. Sinnvolle Alternative: Per Fernstudium von zu Hause aus studieren

Die Hürden für ein Präsenzstudium erscheinen oft sehr hoch, etwa, weil du im Rollstuhl gar nicht erst zum Hörsaal kommst oder aufgrund einer Sehbehinderung die Aufschriften auf der Tafel oder Folientexte nicht lesen kannst oder wegen deiner Hörbehinderung nicht in der Lage bist, dem Unterricht akustisch zu folgen. Aber all das sind keine Gründe, auf ein Studium und damit einen akademischen Abschluss zu verzichten! Wenn dir – aus welchem Grund auch immer – das Studium an einer Präsenzuni zu anstrengend, zu wenig flexibel oder schlicht nicht machbar erscheint, hast du immer noch die Möglichkeit, ein Fernstudium zu absolvieren.

Welche Vorteile hat ein akademisches Fernstudium für behinderte Studenten?

Kaum eine andere Studienform lässt sich so flexibel gestalten wie ein Fernstudium – damit ist diese Form des Studiums wie gemacht für Studenten mit einer Beeinträchtigung. Du kannst bequem von deinem heimischen Schreibtisch aus studieren, brauchst dir keine Gedanken wegen der baulichen Situation deiner Hochschule zu machen oder dich fragen, ob du auch eine bezahlbare und behindertengerechte Unterkunft am Studienort findest…

Mal ganz abgesehen von Fragen, wie sie beispielsweise bei einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit auftauchen. Stattdessen erhältst du in regelmäßigen Abständen die benötigten Studienunterlagen nach Hause geschickt bzw. kannst diese über eine Lernplattform im Internet einsehen. Du brauchst dich nicht zu Seminaren oder Vorlesungen zu begeben, sondern erarbeitest dir den Lernstoff selbstständig zu Hause.

Behindertengerechte Angebote der Fernhochschulen

Insbesondere die Fernuniversität Hagen, die einzige staatliche Fernuniversität und zugleich mit einer Studierendenzahl von rund 80.000 Studenten die größte Universität in Deutschland, bietet Studenten mit Beeinträchtigungen erleichterte Bedingungen. Einige beliebte Studiengänge sind etwa speziell für blinde und sehbehinderte Studenten aufbereitet worden, so dass sämtliche Studienmaterialien etwa in Punktschrift oder als Audioausgabe erhältlich sind. Derzeit ermöglicht die Fernuni Hagen Blinden und Sehbehinderten ein derart erleichtertes Studium in den Fächern

  • Psychologie
  • Rechtswissenschaft
  • Politikwissenschaft
  • Philosophie
  • Geschichte
  • Literaturwissenschaft und
  • Bildungswissenschaft.

Auch sonst zeigt sich die Fernuni in Hagen sehr bemüht um ein barrierefreies Studium. So bietet sie etwa an, Klausurzeiten zu verlängern oder – in begründeten Ausnahmefällen – Klausuren unter Aufsicht auch zu Hause zu schreiben. Behinderte Studierende haben zudem die Möglichkeit, sich für ein Inklusionsstipendium zu bewerben. Leider sieht es an den privaten Fernhochschulen bezüglich speziell aufbereiteter Studienunterlagen für Blinde nicht so vorbildlich aus, was sich in den nächsten Jahren allerdings sicherlich noch ändern wird. Solange kann es helfen, immer mal wieder nachzuhaken, denn: Wo eine Nachfrage ist, da gibt es irgendwann auch das passende Angebot.

Finanzierung des Fernstudiums

Ein Studium ist teuer – und gerade ein Studium an einer der privaten Fernhochschulen kostet leicht bis zu 15.000 EUR. Das ist oft nicht leicht zu finanzieren, wobei es allerdings gerade für Studierende mit einer Behinderung verschiedene Möglichkeiten gibt. Wenn du eine Grundsicherung erhältst, hast du beispielsweise die Chance, bei deinem zuständigen Sozialamt bildungsrelevante Zuschüsse wie z. B. Büchergeld oder Vorlesekosten zu erhalten.

Manchmal werden auch die Fahrtkosten, etwa zu den Prüfungen oder zu einem Präsenzseminar, zurückerstattet. Des Weiteren hast du natürlich die Möglichkeit, Bafög oder einen Bildungskredit zu beantragen. So können Behinderte gemäß Bafög-Gesetz (§§ 15 Abs. 3 Nr. 5, 10 Abs. 3 Nr. 3, 48 Abs. 2) etwa eine Verlängerung der Förderung beantragen, wenn sich das Studium aufgrund der Behinderung verzögert. Elternunabhängiges Bafög gibt es übrigens dann, wenn du das 30. Lebensjahr schon vollendet oder vor deinem Studium bereits eine Berufsausbildung absolviert hast.

Abschließend eine Auswahl der beliebtesten Fernstudiumgänge

AUTOR

Kevin Schroer

Hier schreibt für Sie Dipl. Kfm. Kevin Schroer - Seit meinem Studium an der Leuphana Universität Lüneburg, im Fachbereich Betriebswirtschaft, schreibe ich für SIe über Fernstudiengänge und Fernkurs aus den Bereichen für Sprachen & Schulabschlüsse.

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