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An- & Rückmeldefristen für SS 2014 der Fernuni Hagen laufen bald aus
ie Fernuniversität in Hagen bietet all jenen die Möglichkeit, ein vollanerkanntes Studium aufzunehmen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht an einer Präsenzuniversität immatrikulieren können oder wollen. Zu den angebotenen Studiengängen zählen beliebte Fächer wie Wirtschaftswissenschaften und Psychologie. Eine Besonderheit der Fernuniversität: aktuell gibt es für keines der Bachelor-Studienfächer eine Zulassungsbeschränkung. Somit werden alle Bewerber, die die Voraussetzungen für ein Studium erfüllen können, an der Fernuniversität aufgenommen.
Wie an jeder Präsenzuniversität auch, gibt es auch an der Hagener Universität Fristen, die für alle Studenten bindend sind. Hierzu zählen vor allem die Fristen für die Immatrikulation und Rückmeldung.
Immatrikulation
Die Immatrikulation ist für all diejenigen relevant, die planen zum Sommersemester 2014 ein Studium an der Fernuniversität aufzunehmen. Mit Immatrikulation ist also die erstmalige Anmeldung für das Studium gemeint. Hierzu werden in der Regel das qualifizierende Abschlusszeugnis (also zum Beispiel die Allgemeine Hochschulreife) und andere Dokumente wie beispielsweise die Bescheinigung über eine Krankenversicherung benötigt.
An der Hagener Fernuniversität ist die Einschreibung für das Sommersemester bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres möglich. Gegen eine geringe Gebühr können sich Nachzügler bis Mitte Februar immatrikulieren.
Rückmeldung
Die Rückmeldung betrifft alle Studenten, die derzeit an der Fernuniversität studieren – also schon immatrikuliert sind. Zum Ende eines jeden Semesters müssen sich die Studenten bei der Universität zurückmelden um zu bestätigen, dass sie das Studium auch im nächsten Semester fortsetzen möchten. Mit der Rückmeldung werden dann auch sämtliche Studiengebühren und die Gebühren für die Materialien fällig. An der Hagener Fernuniversität wird mit der Rückmeldung außerdem die Kursbelegung festgelegt – diese kann allerdings noch bis in das neue Semester hinein wieder verändert werden.
Für die Rückmeldung gelten ähnliche Fristen wie für die Immatrikulation. So war die reguläre Rückmeldung in diesem Semester bis zum 31. Januar möglich.
Ich habe die Frist verpasst – was nun?
Wer die Frist verpasst hat, hat leider das Nachsehen und muss bis zum nächsten Semester warten. Die Fernuniversität ist, wie Präsenzuniversitäten auch, an ihre Fristen gebunden und kann keine Ausnahme gewähren. Wie so oft im Leben gilt auch hier: wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Es ist also dringend zu empfehlen, sich frühzeitig über die geltenden Fristen zu informieren und sich in jedem Fall daran zu halten.