Recht & Jura Fernstudiengänge

Wer in Deutschland als Volljurist arbeiten möchte, muss das erste Staatsexamen bestehen, ein anschließendes Referendariat durchlaufen und daran anknüpfend das zweite Staatsexamen ablegen.

Dieser Weg ist unumgänglich, doch mittlerweile werden selbst Jura und andere Fächer mit rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt, wie beispielsweise Wirtschaftsrecht, von deutschen Fernhochschulen angeboten.

Ein Fernstudium dieser Fächer ist mit einer Regelstudienzeit von meist etwa drei Jahren wesentlich kürzer als der Weg über das Staatsexamen, qualifiziert allerdings auch nicht zur Tätigkeit als Anwalt. Doch das macht den Abschluss – nämlich den Bachelor of Laws (LL.B.) – noch lange nicht wertlos. Mit diesem Abschluss sind die Absolventen nämlich befähigt, in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig zu werden. Wer seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchte, hat zudem die Möglichkeit, einen aufbauenden Studiengang zum Erwerb des Master of Laws (LL.M.) zu absolvieren – auch das ist in Form eines Fernstudiums möglich.


Fernstudiengänge aus dem Bereich Recht & Jura im Detail:


Sollte nach dem Abschluss und einigen Jahren beruflicher Praxis der Wunsch gehegt werden, doch ein Volljurist werden zu wollen und somit auch Berufe wie Richter, Notar oder Staatsanwalt ausüben zu können, besteht immer noch die Möglichkeit, das Jura-Studium an einer Präsenzuniversität aufzunehmen. Der Vorteil: Teilweise lassen sich die während des Fernstudiums erbrachten Leistungen anrechnen und die Studiendauer auf diese Weise verkürzen.

AUTOR

Fabian Simon

Hier schreibt für Sie Fabian Simon, IHK Abschluss & Studium der Wirtschaftsinformatik (B.Sc) an der TFH Wildau. Seit dem schreibe ich für Sie über Fernstudiengänge und Fernkurs mit akademischen Abschlüssen.

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