Bildungsurlaub

Jedem Arbeitnehmer und Auszubildenden hat einen Anspruch auf mindestens fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr, der der politischen oder beruflichen Weiterbildung dient. Es handelt sich hierbei um bezahlten Urlaub, der zusätzlich zum Jahresurlaub gewährt wird. Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird in der Probezeit vertraglich jedoch häufig ausgeschlossen.

Die konkreten Regelungen zum Bildungsurlaub unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, maßgeblich ist das Bundesland des Arbeitgebers.

Grundsätzlich ist es möglich, den Anspruch auf Bildungsurlaub anzusparen, indem in einem Jahr auf Bildungsurlaub verzichtet und der Anspruch in das Folgejahr übertragen wird. Manche Ländergesetze lassen auch eine weitergehende Ansparung zu, viele Arbeitgeber räumen die Möglichkeit auch aus Kulanz ein.

Bei vielen Fernstudiengängen werden zusätzlich Präsenzphasen angeboten, die entweder am Wochenende, häufig aber auch in Form einer sogenannten Blockwoche, stattfinden. Für diese Zeiten kann entweder bezahlter oder unbezahlter Urlaub in Anspruch genommen werden, ebenso kann jedoch auch Bildungsurlaub beantragt werden.

Der Antrag auf Bildungsurlaub muss rechtzeitig beim Arbeitgeber eingehen und von diesem genehmigt werden. Beim Antrag muss auch dargelegt werden, wie der Bildungsurlaub konkret genutzt wird.

  • Bildungsurlaub steht jedem Arbeitnehmer und Auszubildenden zu
  • Die konkreten Regelungen sind Ländersache
  • Bildungsurlaub kann für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen genutzt werden
AUTOR

Johannes Böhse

Hallo - mein Name ist Johannes Böhse, 31 aus Berlin. Ich habe BWL an der Euro-FH studiert und bin seit mehr als 2 Jahren als Redakteur im Bildungswesen aktiv. Für Sie scheibe ich die "Häufigen Fragen" auf fernstudieren.de

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