Fernstudium und Bildungsprämie sowie Kindergeld

Zur Förderung der Weiterbildungsbereitschaft bietet die Bundesregierung die sogenannte Bildungsprämie an. Dabei handelt sich um einen Prämiengutschein im Wert von maximal 500 Euro, den anerkannte und anerkennende Bildungsträger einlösen und mit den Kosten für die gewählte (Weiter-)Bildungsmaßnahme verrechnen können.

Finanziert wird die Bildungsprämie aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BmBF) und des Europäischen Sozialfonds.

Wer kann die Bildungsprämie beantragen?

Die Bildungsprämie richtet sich an Erwerbstätige mit einem aktuell zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 20.000 Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung).
Weitere Voraussetzung ist, dass der Inhaber des Bildungsgutscheins mindestens 50 % der Kosten für das Fernstudium bzw. die Qualifizierungsmaßnahme seiner Wahl selbst beisteuert.

Bildungsprämie und Weiterbildungssparen

Als „Weiterbildungssparen“ erlaubt das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) Erwerbstätigen, Geld für berufliche Weiterbildung aus dem Ansparguthaben der geförderten Arbeitnehmersparzulage zu entnehmen.
Einkommensgrenzen bestehen bei der Nutzung dieser Bildungsprämienkomponente nicht. Die Sparzulage bleibt erhalten.

Fernstudium und Kindergeld

Fernstudierende mit Kindern erhalten Kindergeld. Bis zum Alter von 25 Jahren haben sie selbst noch Anspruch auf Kindergeld, sofern sie sich noch in der Erstausbildung/im Erststudium befinden.

Junge Menschen, die per Fernstudium das Abitur nachholen oder ein anderes Abschlusszertifikat zum Befähigungsnachweis erwerben möchten, verlängern damit den Zahlungszeitraum für Kindergeld und können es zur Finanzierung ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung verwenden.

AUTOR

Johannes Böhse

Hallo - mein Name ist Johannes Böhse, 31 aus Berlin. Ich habe BWL an der Euro-FH studiert und bin seit mehr als 2 Jahren als Redakteur im Bildungswesen aktiv. Für Sie scheibe ich die "Häufigen Fragen" auf fernstudieren.de

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5 Kommentare “Fernstudium und Bildungsprämie sowie Kindergeld”

  • Andrea Engels sagt:

    Sehr geehrter Herr Böhse,
    meine Tochter hat zurzeit eine Ausbildungsstelle im Bereich Marketing im 1. Lehrjahr. Sie hat schon 2 Praktika in diesem Bereich gemacht, vorher das Abitur.
    Da ihr aber von den Ausbildungsinhalten bisher nichts zugänglich gemacht wird und das Verhältis dort sehr angespannt ist, beabsichtigt sie, en komplettes Fernstudium zu machen und dieses Studium nebenbei zu finanzieren.
    durch Arbeit, natürlich auch mit unserer Unterstützung als Eltern. Ist dies einfach so möglich? Die Ausbildung möchte sie abbrechen. Seit der Ausbildung macht sie dort nichts Wesentliches mehr. In der Zeit ihres viermonatigen Praktikums in der gleichen Firma hat sie alle Arbeiten dort gemacht, wie die ausgebildeten Kräfte auch.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie mit einen Tip geben.
    Mit freundlichem Gruß
    A. Engels

  • Ena Lauterbach sagt:

    Sehr geehrter Herr Böhse,
    Ich mache zur zeit eine Ausbildung, möchte aber gerne nebenbei mein Abitur per Fernstudium nachholen. Leider würde das 140€ im Monat kosten, was ich mir mit meinem Ausbildungsgehalt nicht leisten kann.| Kann ich in diesem Fall staatliche Zuschüsse beantragen, wenn ja, welche?

    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    Lena Lauterbach

  • Philipp Hain sagt:

    Sehr geehrter Herr Böhse,
    Kann ich staatliche Zuschüsse beantragen, wenn ich ein Fernstudium machen, obwohl ich nebenbei voll berufstätig bin?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Philipp Hain

  • britta wolff sagt:

    guten tag, bin schwerbehindert und habe eine abgeschlossene berufsausbildung. durch ein anfallsleiden bin ich ans haus gebunden. wer finanziert mir ein fernstudium.
    ?

  • Frederike sagt:

    Hallo,
    ich mache derzeit ein Fernstudium bei der SGD.
    Bin 19 Jahre alt und Wohne mit meinem Freund zusammen,würde ich Kindergeld bekommen ?
    Liebe Grüße

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