Fernstudium verkürzen – darf man die Regelstudienzeit unterschreiten?

Die Regelstudienzeit soll zum einen aufzeigen, welcher Zeitbedarf für das Fernstudium von Seiten der Hochschule angesetzt wird, zum anderen ist sie die Grundlage für die Studiengebühren. Der angesetzte Zeitbedarf ist für die meisten Studierenden in einem Fernstudium ausreichend oder sogar knapp bemessen, einen schnelleren Abschluss des Studiums schaffen die wenigsten.

Wer dennoch schneller studiert und mehr Prüfungen pro Semester erfolgreich ablegt, kann die Studiendauer verkürzen und die Regelstudienzeit unterschreiten. Eine solche Leistung wird von Arbeitgebern und Hochschulen honoriert und kann dem erfolgreichen Absolventen viel positive Aufmerksamkeit bringen.

Neben einer hohen Selbstdisziplin und –Organisation erfordert eine Verkürzung jedoch auch die Abstimmung mit der Hochschule, damit etwa Lehrbriefe bereits vor dem im Curriculum vorgesehenen Semester zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen die Prüfungstermine eine Verkürzung auch organisatorisch ermöglichen.

Wer allerdings glaubt, durch ein schnelleres Studium Studiengebühren sparen zu können, irrt sich. Denn diese werden für den gesamten Studiengang erhoben und sind nicht an die Studiendauer gekoppelt. Daher laufen zu Beginn des Fernstudiums vertraglich vereinbarte Zahlungsverpflichtungen auch dann weiter, wenn das Studium bereits erfolgreich beendet wurde, und zwar solange, bis die gesamten Studiengebühren beglichen wurden.

AUTOR

Johannes Böhse

Hallo - mein Name ist Johannes Böhse, 31 aus Berlin. Ich habe BWL an der Euro-FH studiert und bin seit mehr als 2 Jahren als Redakteur im Bildungswesen aktiv. Für Sie scheibe ich die "Häufigen Fragen" auf fernstudieren.de

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