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Förderung für Soldaten – Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) regelt den gesetzlichen Anspruch von Soldaten auf schulische und berufliche Bildung während und nach der Dienstzeit. Soldaten auf Zeit können dazu beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beantragen.
Der Umfang der Ansprüche hängt dabei vom Status des Soldaten ab, je länger die Dienstzeit, desto höher die Ansprüche auf Förderung.
Gefördert werden:
- Erst- und Zweitausbildungen
- vorberufsspezifische Weiterbildungen
- Schulabschlüsse
- Fremdsprachen
- Wirtschafts- und Techniklehrgänge
- und Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung
Diese können sowohl intern in bundeswehreigenen Fachschulen durchgeführt werden, als auch extern, also bei öffentlichen oder privaten Bildungsträgern die für jedermann zugänglich sind, absolviert werden.
Allerdings werden bei externen Maßnahmen vorrangig Lehrgänge im Direktunterricht gefördert, während Fernunterricht und Fernstudien nur nachrangig gefördert werden.
Grundsätzlich ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr zwingende Voraussetzung dafür, finanzielle Fördermittel zu erhalten.
Ich kann als Soldat nur sagen das die Beratung durch den BFD oft sehr kompliziert ist und in der regel nicht alle fragen abdeckt. Deshalb habe ich mich nach mehreren ärgerlichen Unterhaltungen mit meinem Berter selbst auf die Suche nach antworten begeben und bin dabei auf eine Seite gestoßen die mir bei meinen Fragen gut weiter helfen konnte
http://www.berufsfoerderungsdienst.org/
Ich hoffe ich konnte ein wenig behilflich sein.
lg Markus