Meister BAföG

Das seit 1996 bestehende Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird auch als Meister-BaföG bezeichnet. Es fördert die Existenzgründung und den beruflichen Aufstieg durch Übernahme bzw. Bezuschussung von Weiterbildungskosten, Unterhaltsleistungen bei Vollzeitlehrgängen und die Gewährung günstiger Darlehen.

Auch die Fortbildung zum kaufmännischen Fachwirt (HWK), Betriebswirt (HWK) oder zur CAD-Fachkraft kann vom Meister BaföG mitfinanziert werden.

Was bringt das Meister BaföG?

Unterhaltsleistungen bei Vollzeitlehrgängen:

  • Alleinstehende erhalten bis zu 675 Euro Unterhalt (davon höchstens 229 Euro als nicht zurückzahlbaren Zuschuss, den Restbetrag bis zu 446 Euro als Darlehen).
  • Verheiratete erhalten zusätzlich 215 Euro Unterhalt (die sog. Erhöhung für den Ehegatten) als Darlehen
  • Pro Kind werden weitere 210 Euro Unterhalt gewährt, zur Hälfte rückzahlungsfrei, zur Hälfte als Darlehen

Förderung der Weiterbildungskosten:

  • Maßnahme-Beitrag“ des Meister-BaföG: Die Teilnahme-, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für eine anerkannte Aufstiegsfortbildung, ein Fernstudium o. ä. werden zu 30,5 % bezuschusst (ohne Rückzahlungspflicht) und zu 69,5 % als Darlehen gewährt. Der maximale Maßnahmebeitrag beträgt 10.226 Euro.

Für das Meisterstück wird ein Darlehen von bis zu 50 % der anfallenden Kosten gewährt (höchstens jedoch 1.534 Euro).

Beantragt wird das Meister-BaföG vor Beginn des Lehrgangs bei der zuständigen Handwerkskammer, Ausbildungsförderungsstelle oder Bezirksregierung.
Das Darlehen ist zinsfrei für die Dauer der Fortbildung plus einer zweijährigen Karenzzeit, längstens jedoch sechs Jahre lang.

Nach bestandener Prüfung wird ein Viertel des Darlehens für Lehrgang und Prüfungen erlassen, sofern es bis dahin noch nicht fällig geworden ist.

Wer innerhalb von drei Jahren nach Bestehen der Prüfung den Sprung in die Selbstständigkeit oder freiberufliche Existenz schafft, einen Betrieb erweitert oder unternehmerische Hauptverantwortung übernimmt, kann weitere Darlehenserlasse beantragen.

Beachten Sie auch unseren Ratgeber: BAföG-Berechtigung fürs Fernstudium: Das muss man beachten!

AUTOR

Johannes Böhse

Hallo - mein Name ist Johannes Böhse, 31 aus Berlin. Ich habe BWL an der Euro-FH studiert und bin seit mehr als 2 Jahren als Redakteur im Bildungswesen aktiv. Für Sie scheibe ich die "Häufigen Fragen" auf fernstudieren.de

mehr...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kostenloses eBook!

Kurs-Finder

Kostenloses Infomaterial!

Erfahrungsberichte

Häufige Fragen