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Ohne Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder Hochschulreife studieren?
Grundsätzlich ist die Zulassung zu einem Studium in allen deutschen Bundesländern auch ohne Abitur möglich. Die konkreten Zugangsvoraussetzungen werden auf Ebene der Bundesländer geregelt. Es gilt bei Fernstudien jeweils das Hochschulzugangsrecht des Bundeslandes, in dem sich die Hochschule befindet, unabhängig vom Wohnort des Studierenden.
Möglich sind folgende alternativen Zugangsberechtigungen:
- Meisterprüfung oder gleichwertige Aufstiegsfortbildung
- Berufsausbildung und Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
- Berufsausbildung und Berufserfahrung ohne fachliche Nähe zum Studienfach
Meisterprüfung oder gleichwertige Aufstiegsfortbildung
In den meisten Bundesländern erhalten erfolgreiche Absolventen einer Meisterprüfung oder einer beruflichen Aufstiegsfortbildung unbegrenzten Zugang zu sämtlichen akademischen Studiengängen. Diese Qualifikation wird damit der allgemeinen Hochschulreife faktisch gleichgestellt.
Berufsausbildung und Berufserfahrung mit fachlicher Nähe zum Studienfach
Wer eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert hat und im gelernten Beruf eine mehrjährige Tätigkeit nachweisen kann, erhält die Möglichkeit zum Studium. Anders als bei Meistern müssen Studierende hier jedoch ihre Eignung durch ein Probestudium oder eine Eignungsprüfung zu Beginn nachweisen.
Berufsausbildung und Berufserfahrung ohne fachliche Nähe zum Studienfach
Wer ein Studium aufnehmen will, das nicht dem eigenen Lehrberuf und der beruflichen Erfahrung entspricht, hat diese Möglichkeit zwar, muss jedoch in der Regel zuvor eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung durch eine Prüfung erwerben.