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QualiScheck Rheinland-Pfalz
Mit dem QualiScheck fördert das Bundesland Rheinland-Pfalz Fernstudierende. Inhabern des QualiSchecks werden 50 % der Kosten für das Fernstudium erstattet, höchstens jedoch 500 Euro pro Person und Jahr.
Die Förderung umfasst die Gebühren für Lehrgänge und Prüfungen. Kosten für Lernmittel, Fahrten, Unterbringung und Verpflegung sind nicht erstattungsfähig.
Der QualiScheck muss zwei Monate vor Beginn des Fernstudiums beantragt werden und gilt für ein Jahr; für jedes Folgejahr kann ein Neuantrag gestellt werden.
Wer kann den QualiScheck Rheinland-Pfalz beantragen?
- Arbeiter, Angestellte und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) mit Wohnsitz oder Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz
- Selbstständige mit Firmensitz bzw. Hauptniederlassung in Rheinland-Pfalz
- Existenzgründer und Freiberufler, sofern die Betriebsgründung bzw. Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
- Personen, die in ihren Beruf zurückkehren möchten
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Schüler allgemeinbildender Schulen
- Personen in der Erstausbildung (Azubis, Studenten)
- Mitarbeitende Betriebsinhaber
- Fernstudierende, die sich bereits zum Lehrgang angemeldet oder ihn bereits begonnen haben
Welche Fernlehrgänge werden gefördert?
- Berufsbezogene (Weiter-)Bildungsmaßnahmen zum Erhalt der Markt- bzw. Beschäftigungsfähigkeit im vorhandenen oder im Wunschberuf
- Fernstudiengänge akkreditierter (Weiter-)Bildungsträger