FAQ-Kategorien!
Schüler BAföG
Schüler-BAföG ist eine finanzielle Förderung für Schüler. Sie muss mindestens 6-8 Wochen vor Schulbeginn beantragt werden und wird meist als Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht gewährt.
Förderungshöhe und -konditionen werden bundeslandspezifisch und mit Blick auf die Situation des Antragstellers geregelt.
Die BAföG-Ämter der Stadt- und Kreisverwaltungen beraten Schüler über Konditionen, Sätze und Fristen des Schüler-BAföG und helfen gegebenenfalls bei der Antragstellung.
Schüler-BAföG besteht aus vier Komponenten:
- Grundbetrag gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 3a BAföG
- Mietkostenzuschuss gemäß § 13 Abs. 3 BAföG
- Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung gemäß § 13a BAföG
- Zuschlag für Kinderbetreuung gemäß § 14b BAföG
Wer bekommt Schüler-BAföG?
Ob ein Schüler BAföG beantragen kann, hängt von vielen Faktoren ab, darunter:
- Art der Schule und schulartentsprechenden Voraussetzungen (Beispiel: Es muss vor Schulbesuch eine Ausbildung abgeschlossen werden)
- Wohnort des Antragstellers (Entfernung zur Schule)
- Wohnsituation des Schülers (wohnt er bei den Eltern, im eigenen Haushalt, in Wohngemeinschaft?)
- Vermögen und Einkommen des Schülers und/oder der Eltern, Unterhaltsansprüche, Verbindlichkeiten etc.
- Familienstand des Schülers (ist er verheiratet oder hat eigene Kinder?)
- Begründung einer eventuellen Ausnahmesituation (Bsp: Warum wohnt der Schüler nicht bei den Eltern?)
Beim Besuch von Akademien oder höheren Fachschulen ist häufig ein Leistungsnachweis zur Gewährung von Schüler-BAföG erforderlich.
Praktika werden nur gefördert, wenn der Schüler zwingend zur Teilnahme verpflichtet ist.
Beachten Sie auch unseren Ratgeber: BAföG-Berechtigung fürs Fernstudium: Das muss man beachten!