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Thüringer Weiterbildungsscheck
Der Thüringer Weiterbildungsscheck ist eine Förderung des Thüringer Wirtschaftsministeriums. Mit Landes- und ESF-Mitteln unterstützt Thüringen Personen, die mit einem Fernstudium in ihre Weiterbildung investieren möchten.
Früher war der Thüringer Weiterbildungsscheck vor allem für Unternehmen im Rahmen der Mitarbeiterqualifizierung attraktiv. Mittlerweile wurde er überarbeitet, um selbst organisierte Fernstudienlehrgänge und berufsbezogene Weiterbildung des Einzelnen besser zu fördern.
Erstattet werden 50 % der Kurskosten, maximal jedoch 500 Euro pro Jahr. Ausbilder, Antragsteller über 45 und Berufsrückkehrer nach einer Pflege- oder Elternzeit werden mit 70 % der Kurskosten gefördert.
Gehen die Weiterbildungsmaßnahme oder das Fernstudium über das Kalenderjahr hinaus, werden sie dennoch nur einmal bezuschusst. Ein nicht aufgebrauchter Weiterbildungsscheck kann für eine weitere Bildungsmaßnahme verwendet werden.
Wer kann den Thüringer Weiterbildungsscheck beantragen?
- Abhängig (sozialversicherungspflichtig) Beschäftigte mit Arbeitgeber in Thüringen
- Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung zwischen 40.000 und 80.000 Euro)
- Ausbilder
- Wiedereinsteiger nach mindestens einem Jahr Eltern- oder Pflegezeit
Der Antrag kostet nichts und muss bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) gestellt werden.