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Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium wird von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) vergeben. Auftraggeber dieses Förderprogramms ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BmBF) , Ziel ist die Förderung talentierter und motivierter Fachkräfte und Existenzgründer.
Als Anschubfinanzierung unterstützt das Weiterbildungsstipendium anspruchsvolle eigenständige, außerfachliche und fachübergreifende Weiterbildungen. Bezuschusst werden die Kosten für (Fern-)Studiengänge, Aufbaustudiengänge und andere berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 6.000 Euro pro Person. Die Fördergelder werden auf drei Jahre verteilt.
Wer kann sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?
- Bewerber müssen eine abgeschlossene Ausbildung in einem dualen Ausbildungsberuf vorweisen, der anerkannt ist laut
- Handwerksordnung (HwO) oder
- Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder
- bundesgesetzlichen Regelungen zu Fachberufen im Gesundheitswesen.
Weitere Voraussetzungen für die Vergabe des Weiterbildungsstipendiums sind:
- ein Höchstalter von 25 Jahren (maximal 28 Jahre durch Hinzufügen eventueller Anrechnungszeiten)
- eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden oder der Status „Arbeit suchend“ bei der Agentur für Arbeit zum Bewerbungszeitpunkt sowie
- mindestens 87 Punkte bzw. ein Notendurchschnitt von höchstens 1,9 bei der Berufsabschlussprüfung oder
- die Vorlage eines begründeten Vorschlags von Berufsschule oder Arbeitgeber.
Wo können sich Talentierte und Motivierte bewerben?
Die zuständige Bewerbungsstelle für das Weiterbildungsstipendium ist abhängig von Ausbildungsort und Beruf. In Frage kommen:
- die Kammer bzw. Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes, bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen wurde (bei Ausbildungen gemäß BBiG und HwO) oder
- die SBB (bei Berufen im Gesundheitswesen gemäß bundesgesetzlicher Regelung).