Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht - Was ist die ZFU?

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist laut Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) bundesweit zuständig für den Schutz von Fernstudierenden.

Die ZFU hat Entscheidungsbefugnis über:

  • die Zulassung/Nichtzulassung zulassungspflichtiger Fernlehrgänge in Deutschland,
  • die Zulassungsvoraussetzungen von Fernlehrgängen,
  • die Zulassung von wesentlichen Änderungen zugelassener Fernlehrgänge und
  • die Definition und Registrierung sogenannter Hobby-Lehrgänge.

Weitere Aufgaben der ZFU sind:

  • die jährliche Veröffentlichung des Ratgebers für Fernunterricht (zusammen mit der BiBB) und das Erstellen frei verfügbarer Kurzbeschreibungen der Fernlehrgänge,
  • die jährliche Veröffentlichung des amtlichen Mitteilungsblatts mit allgemeinen Infos zum Thema Fernstudium sowie des Verzeichnisses zugelassener Fernlehrgänge und registrierter Hobby- und Ergänzungslehrgänge,
  • die Erteilung von Auskünften zum Thema Fernstudium,
  • die Beobachtung und Förderung von Fernunterricht in Deutschland,
  • die Beratung der Bundesländer zum Thema Fernunterricht,
  • die Ahndung von Verstößen gegen das FernUSG (durch Verhängen von Bußgeldern) und
  • die Vergabe von Bescheinigungen laut § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz als Landesbehörde.
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Johannes Böhse

Hallo - mein Name ist Johannes Böhse, 31 aus Berlin. Ich habe BWL an der Euro-FH studiert und bin seit mehr als 2 Jahren als Redakteur im Bildungswesen aktiv. Für Sie scheibe ich die "Häufigen Fragen" auf fernstudieren.de

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