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Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht - Was ist die ZFU?
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist laut Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) bundesweit zuständig für den Schutz von Fernstudierenden.
Die ZFU hat Entscheidungsbefugnis über:
- die Zulassung/Nichtzulassung zulassungspflichtiger Fernlehrgänge in Deutschland,
- die Zulassungsvoraussetzungen von Fernlehrgängen,
- die Zulassung von wesentlichen Änderungen zugelassener Fernlehrgänge und
- die Definition und Registrierung sogenannter Hobby-Lehrgänge.
Weitere Aufgaben der ZFU sind:
- die jährliche Veröffentlichung des Ratgebers für Fernunterricht (zusammen mit der BiBB) und das Erstellen frei verfügbarer Kurzbeschreibungen der Fernlehrgänge,
- die jährliche Veröffentlichung des amtlichen Mitteilungsblatts mit allgemeinen Infos zum Thema Fernstudium sowie des Verzeichnisses zugelassener Fernlehrgänge und registrierter Hobby- und Ergänzungslehrgänge,
- die Erteilung von Auskünften zum Thema Fernstudium,
- die Beobachtung und Förderung von Fernunterricht in Deutschland,
- die Beratung der Bundesländer zum Thema Fernunterricht,
- die Ahndung von Verstößen gegen das FernUSG (durch Verhängen von Bußgeldern) und
- die Vergabe von Bescheinigungen laut § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz als Landesbehörde.