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Akkreditierung – was ist ein akkreditierter Studiengang?
Mit einer Akkreditierung wird die Qualität der Lehre und des Studienangebotes durch einen unabhängigen Experten überprüft und anhand eines Qualitätssigels dargestellt. Unterschieden wird die Programmakkreditierung von Studiengängen, die Systemakkreditierung des Qualitätssicherungssystems der Hochschule und die institutionelle Akkreditierung von privaten Hochschulen.
Programmakkreditierung
Die Programmakkreditierung wird durch eine vom Akkreditierungsrat eingesetzte Agentur durchgeführt und muss für jeden Studiengang beantragt werden, der zu einem akademischen Titel (Bachelor und Master) führt. Geprüft werden dabei das Studienprogramm, das Modulhandbuch und weitere relevante Dokumente.
Eine Programmerstakkreditierung wird für fünf Jahre, eine Reakkreditierung für sieben Jahre ausgestellt.
Systemakkreditierung/Prozessakkreditierung
Die Systemakkreditierung begutachtet nicht einzelne Studiengänge, sondern nimmt sich das Qualitätssicherungssystem der Hochschule vor und bewertet dieses. Es handelt sich damit um ein indirektes Akkreditierungssystem.
Dabei wird davon ausgegangen, dass ein leistungsfähiges Qualitätssicherungssystem gewährleistet, dass sämtliche eingerichteten Studiengänge den Anforderungen der Programmakkreditierung entsprechen.
Institutionelle Akkreditierung
Private Hochschulen müssen zusätzlich zu einer Systemakkreditierung eine institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat erhalten. Diese prüft vor allem, ob die Hochschule in der Lage ist, Lehre und Forschung gemäß anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben zu leisten. Auch die Ausstattung der Hochschule und ihre Finanzierung wird dabei geprüft.