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Rückmeldezeiträume für mein Fernstudium
Jeder Studierende, also auch jeder Fernstudent, muss sich zu jedem neu beginnenden Semester zurückmelden. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsvorgang, mit dem der Studierende erklärt, sein Studium im Folgesemester an derselben Hochschule fortsetzen zu wollen.
Eine individuelle Aufforderung der Hochschule zur Rückmeldung ist dabei eher selten, viele Hochschulen werten allerdings die Zahlung des Semesterbeitrages als gültige Rückmeldung.
Bleibt eine Rückmeldung aus, erfolgt in der Regel die Exmatrikulation des Studierenden.
Die Rückmeldefrist für das Wintersemester ist vom 1. Mai bis zum 30. Juni, für das Sommersemester vom 1. November bis 31. Dezember.