Sonderprogramm WeGebAU

Mit dem Sonderprogramm WeGebAU fördern die Agenturen für Arbeit vor allem ungelernte, gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
WeGebAU versteht sich als Anschubfinanzierung für die berufliche Weiterbildung.

Erstattet werden bis zu 75 % der Kosten für zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen, etwa Fernstudiengänge, Kurse und Lehrgänge zur Höherqualifizierung bzw. besseren Beschäftigungsfähigkeit.
Die restlichen Lehrgangskosten trägt häufig der Arbeitgeber. Auch Fahrt-, Lernmittel-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten können übernommen werden.

Für die Förderung gemäß Sonderprogramm WeGebAU kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich und erfolgt daher nach individueller Absprache.

Zielgruppen und Konditionen des Sonderprogramms WeGebAU

  • Beschäftigte im Alter von 45 Jahren oder älter: Die Agentur für Arbeit übernimmt 75% der Lehrgangskosten, den Rest tragen Arbeitgeber und/oder Beschäftigter.
  • Jüngere Beschäftigte: 50 % der Kosten werden übernommen, wenn der Arbeitgeber die andere Hälfte bezahlt.

Förderungsberechtigte Personen müssen vom Arbeitgeber für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme bei voller Lohnfortzahlung freigestellt werden. Gegebenenfalls gewährt die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber einen Arbeitsentgeltzuschuss, um die Freistellung zu ermöglichen.

AUTOR

Johannes Böhse

Hallo - mein Name ist Johannes Böhse, 31 aus Berlin. Ich habe BWL an der Euro-FH studiert und bin seit mehr als 2 Jahren als Redakteur im Bildungswesen aktiv. Für Sie scheibe ich die "Häufigen Fragen" auf fernstudieren.de

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