Studienkredit der KfW

Bei dem Studienkredit der KfW handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen, mit dem die Lebenshaltungskosten während eines Studiums finanziert werden.

Was wird gefördert:

  • ein grundständiges Erststudium
  • ein Zweitstudium
  • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium
  • ein Masterstudium
  • eine Promotion

an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland.

Dabei spielt es keine Rolle, welches Studienfach belegt wird oder ob sich um ein Präsenz- oder Fernstudium handelt.

Nicht gefördert werden

  • Studiengänge an Berufsakademien
  • Studiengänge einer ausländischen Hochschule

Die Förderung durch den Studienkredit erfolgt unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern, sofern der Antragsteller zwischen 18 und 44 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist. Weiterhin können auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen den Studienkredit in Anspruch nehmen.

Die Höhe der Förderung beläuft sich auf monatlich zwischen 100 und 650 Euro, die Kreditsumme wird mit einem variablen Zinssatz verzinst. Der monatlich ausgezahlte Darlehensbetrag kann jeweils zum 1. April und 1. Oktober vom Empfänger angepasst werden.

Nach Ende des Studiums wird eine Karenzzeit von 6 bis 23 Monaten gewährt, bevor die Tilgungsphase beginnt, die maximal 25 Jahre andauert. Außerplanmäßige Tilgungen sind auf Antrag jeweils zu den genannten Terminen ab einem Betrag von 100 Euro möglich.

AUTOR

Johannes Böhse

Hallo - mein Name ist Johannes Böhse, 31 aus Berlin. Ich habe BWL an der Euro-FH studiert und bin seit mehr als 2 Jahren als Redakteur im Bildungswesen aktiv. Für Sie scheibe ich die "Häufigen Fragen" auf fernstudieren.de

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