FAQ-Kategorien!
Anspruch auf BAföG im Fernstudium?
Grundsätzlich ist das BAföG eine staatlich geleistete finanzielle Unterstützung für die Erstausbildung.
Förderungsfähig sind dabei sowohl:
- allgemein- und berufsbildende Schulen
- Kollegs
- Akademien
- Hochschulen
- einschließlich für dort geforderte Praktika
Dabei ist es nicht entscheidend, ob es sich um eine öffentliche Ausbildungsstätte oder eine gleichwertige private Ausbildungsstätte handelt.
Ein Fernstudium ist dann förderungsfähig, wenn es
- unter denselben Zugangsvoraussetzungen
- auf denselben Abschluss
wie ein Präsenzstudium hinführt, also auf die akademischen Abschlüsse Bachlor, Master oder Diplom.
Allerdings ist die Bewilligungsdauer auf maximal 12 Monate begrenzt. Zudem wird die Förderung nur geleistet, wenn
- das Studium in den letzten sechs Monaten erfolgreich verlaufen ist
- das Studium spätestens im Verlauf der kommenden zwölf Monaten abgeschlossen wird und
- es sich um ein Vollzeitstudium handelt, das den Studierenden mindestens drei aufeinanderfolgende Monate zeitlich vollständig auslastet
Und auch persönliche Voraussetzungen müssen für eine Bewilligung erfüllt sein:
- der Antragsteller muss zu Beginn des Studiums jünger als 30 Jahre sein, wobei Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen angerechnet werden
- bei einem Masterstudium gilt eine Altersgrenze von 35 Jahren
- und es muss ein wirtschaftlicher Bedarf nachgewiesen werden
Weitere Bafög-Arten:
Beachten Sie auch unseren Ratgeber: BAföG-Berechtigung fürs Fernstudium: Das muss man beachten!