Ausbildung der Ausbilder – die Ausbildereignungsprüfung

Wer als Ausbilder im Unternehmen tätig sein möchte, muss neben der fachlichen und persönlichen Eignung auch über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Der Nachweis hierüber wird mit der Ausbildereignungsprüfung bei der IHK (auch „Ausbildung der Ausbilder“ genannt) erbracht, welche bis heute bundesweit die einzig anerkannte Qualifikation als Ausbilder darstellt.

Die vier Handlungsfelder der Ausbilder-Eignungsverordnung

Zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung vor der IHK werden von verschiedenen Institutionen zahlreiche Kurse angeboten. In diesen Seminaren werden die Ausbildungsinhalte vermittelt, welche sich nach der Ausbilder-Eignungsverordnung in vier Handlungsfelder aufteilen:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.

Diese vier Handlungsfelder richten sich nach dem Zeitablauf einer Ausbildung und zeigen die unterschiedlichen Aufgaben, Funktionen und Rollen eines Ausbilders auf:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

  • Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
  • Strukturen des Berufsbildungssystems darstellen
  • Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen
  • Eignung des Betriebes für die Ausbildung prüfen
  • Aufgaben der Ausbildungsmitwirkenden abstimmen
  • Bei Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs mitwirken
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

  • Ausbildungsplan erstellen
  • Kooperationsbedarf ermitteln und sich mit den Kooperationspartnern abstimmen
  • Auszubildende auswählen
  • Berufsausbildungsverträge vorbereiten
  • Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung von betrieblichen Interessenvertretungen berücksichtigen
3. Ausbildung durchführen

  • Lernförderliche Bedingungen schaffen
  • Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
  • Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln
  • Ausbildungsmethoden und -medien auswählen
  • Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen
  • Leistungen feststellen und bewerten
4. Ausbildung abschließen

  • Auszubildende auf die Abschlussprüfung vorbereiten und zur Prüfung anmelden
  • Ausbildungszeugnisse erstellen
  • Über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten

Alle Fernkurse im Überblick

  • Art: Fernhochschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Darmstadt
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- & Handelskammer (Industrie- und Handelskammer (IHK)) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009
  • Dauer: 6 Monate
  • ZFU-Nr.: 573210
  • Art: Fernhochschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Hamburg
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Dauer: 6 Monate
  • ZFU-Nr.: 574810
  • Art: Fernhochschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Straelen
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Dauer: 7 Monate
  • ZFU-Nr.: 584512
  • Art: Fernhochschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Hamburg
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- & Handelskammer (Industrie- und Handelskammer (IHK)) gemäss Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009
  • Dauer: 6 Monate
  • ZFU-Nr.: 574910
  • Art: Fernhochschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Hamburg
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- & Handelskammer (Industrie- und Handelskammer (IHK)) gemäss Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009
  • Dauer: 6 Monate
  • ZFU-Nr.: 574710
  • Art: Fernschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Stralsund, Lüneburg, Frankfurt Oder, Halle, Gera, Bayreuth, Aachen, Nürnberg, Heilbron, Karlsruhe, Pforzheim, Heidenheim, Regensburg, Passau, Augsburg, Ulm, Weingarten, Lindau, Konstanz, Schopfheim
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Ausbildereignungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Dauer: 3 Monate
  • ZFU-Nr.: 573111
  • Art: Fernschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Bielefeld
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostwestfalen zu Bielefeld bzw. Paderborn
  • Dauer: 3 Monate
  • ZFU-Nr.: 581612
  • Art: Fernschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Regenstauf, Dreseden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt, Hannover, Würzburg, München
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- & Handelskammer (Industrie- und Handelskammer (IHK)) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009
  • Dauer: Monate
  • ZFU-Nr.: 579111
  • Art: Fernschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Saarbrücken
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung wird insitutsintern abgehalten - weitere Informationen beim Anbieter
  • Dauer: 3 Monate
  • ZFU-Nr.: 571810
  • Art: Fernschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Hamburg, München
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- & Handelskammer (Industrie- und Handelskammer (IHK)) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009
  • Dauer: Monate
  • ZFU-Nr.: 579712
  • Art: Fernschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Hamburg
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- & Handelskammer (Industrie- und Handelskammer (IHK)) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009
  • Dauer: 2 Monate
  • ZFU-Nr.: 577911
  • Art: Fernschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Münster
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- & Handeskammer (Industrie- und Handelskammer (IHK)) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009
  • Dauer: 3 Monate
  • ZFU-Nr.: 575511
  • Art: Fernschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Regensburg, Nürnberg
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- & Handelskammer (Industrie- und Handelskammer (IHK)) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009
  • Dauer: 6 Monate
  • ZFU-Nr.: 574510
  • Art: Fernschule
  • Präsenzstandort Präsenzstandort
    Regensburg
  • Online-Campus
  • Testphase
  • Abschluss: Prüfung zur Fortbildung vor der Industrie- & Handelskammer (Industrie- und Handelskammer (IHK)) gemäss Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009
  • Dauer: 6 Monate
  • ZFU-Nr.: 574010

Fachliche, persönliche, berufs- und arbeitspädagogische Eignung

Hat der potenzielle Ausbilder all diese Kompetenzen in einem Seminar oder mit Hilfe von entsprechender Literatur im Selbststudium erworben, kann er sich zur Ausbildereignungsprüfung bei der IHK anmelden. Allerdings ist der Teilnehmer mit Bestehen der Prüfung nicht automatisch Ausbilder im Unternehmen. Vielmehr kommt es auch auf die fachlichen Kenntnisse und die persönliche Eignung des potenziellen Ausbilders an. So sollte der Ausbilder über einen entsprechenden Berufsabschluss und über die notwendige Berufserfahrung verfügen, um Jugendliche ausbilden zu können. Zudem darf der Ausbilder nicht in schwerwiegender Weise mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein oder übermäßig Alkohol und Drogen konsumieren. Auch das Unternehmen sollte als Ausbildungsbetrieb geeignet sein, welches in der Regel durch die Ausbildungsberater der IHK überprüft wird.

Ausbilder-Eignungsverordnung

Die Ausbilder-Eignungsverordnung und ihre besondere Bedeutung

Nach der einschlägigen Rechtlage darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist und die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen kann. Diese Voraussetzungen sind vor allem im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) geregelt.

Der Geltungsbereich der Ausbilder-Eignungsverordnung

Die Ausbilder-Eignungsverordnung ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes erlassen wurde.

Die AEVO gilt für folgende Bereiche:

  • Öffentlicher Dienst
  • Hauswirtschaft
  • Landwirtschaft
  • Gewerbliche Wirtschaft

und regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Person als Ausbilder im Unternehmen tätig sein darf.

Die fachliche Qualifikation nach der AEVO

Die Ausbilder-Eignungsverordnung schreibt vor, dass ein Ausbilder die notwendigen Fachkenntnisse nachweisen kann. Dies geschieht in der Regel durch ein Zeugnis, wobei es sich um ein Abschlusszeugnis im Ausbildungsberuf oder um ein Fachhochschul- oder Hochschulzeugnis handel kann. Somit darf auch jemand ausbilden, der nie selbst eine Ausbildung absolviert hat, wenn er einen entsprechenden Bachelor- oder Masterabschluss vorlegen kann. In vielen Fällen ist die Ausbildereignungsprüfung auch Teil einer Weiterqualifizierung, wie es etwa bei einer Meisterprüfung der Fall ist.

Die persönliche Eignung des Ausbilders

Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Ausbildung zum Ausbilder ist laut AEVO die persönliche Eignung. Diese liegt dann vor, wenn eine Person in keinster Weise Kinder und Jugendliche schädigen könnte oder keine oder nur verschwindend geringe Verstöße gegen geltendes Recht begangen hat. So führen Alkoholmissbrauch oder Drogenkonsum zum Versagen einer Ausbildereignung, da hierdurch das Wohl der Auszubildenden gefährdet werden könnte.

Die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten

Die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten haben bei der Ausbildung zum Ausbilder einen besonders großen Stellenwert. Hierzu gehören vor allem Kenntnisse über das Berufsausbildungsverhältnis, die Planung einer Berufsausbildung, die einschlägigen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und die Möglichkeiten zur Förderung von Lernprozessen.

Die neuen Ausbilder-Eignungsverordnung

Nachdem die AEVO für einige Jahre außer Kraft gesetzt wurde, gilt seit dem 01.08.2009 eine neue Ausbilder-Eignungsverordnung, in der den berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen eines Ausbilders ein größerer Stellenwert zukommt. Zwar wurde durch die Aussetzung der AEVO ein gewisser Zuwachs an Ausbildungsverhältnissen verzeichnet, allerdings wurden auch garvierende Qualitätsmängel in der Ausbildung festgestellt. Im Zuge dessen haben zahlreiche Experten die Bedeutung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation für die Qualität der Berufsausbildung hervorgehoben. Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Ausbilders sind daher von besonderer Bedeutung und leisten einen wichtigen Beitrag für die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte.

Die Ausbildereignungsprüfung - Tipps zur Vorbereitung

Die perfekte Vorbereitung

Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung kann schwer und langwierig sein, allerdings bieten zahlreiche Institutionen wie der TÜV Nord, die Volkshochschule oder die IHK Kurse zur Prüfungsvorbereitung an.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Für die Zulassung zur Ausbildereignungsprüfung an der IHK benötigt der Teilnehmer nur die fristgerechte Anmeldung. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ob der Prüfling im Vorfeld der Prüfung an einem Seminar oder an einem Prüfungsvorbereitungskurs teilgenommen hat, bleibt ihm selbst überlassen. Auch mit bloßem Selbststudium im heimischen Arbeitszimmer darf sich der Teilnehmer zur Ausbildereignungsprüfung anmelden.

Die wichtigsten Informationen zur Ausbildereignungsprüfung

Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Während in der schriftlichen Prüfung fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern der AEVO zu bearbeiten sind, umfasst die praktische Prüfung die Präsentation einer Ausbildungssituation oder die Durchführung einer betrieblichen Unterweisung mit anschließendem Fachgespräch. Hierbei sollen vor allem die Fähigkeiten zum Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungssituation vom Prüfling nachgewiesen werden. Der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden, wenn er im schriftlichen und im praktischen Teil jeweils mindestens eine ausreichende Leistung erzielen konnte. Hier die wichtigsten Informationen zur Ausbildereignungsprüfung im Überblick:

Anmeldefrist:Die Anmeldung muss ca. 6 Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Prüfungsbestandteile:Zur Ausbildereignungsprüfung gehören fallbezogene Aufgaben im schriftlichen Teil sowie eine Präsentation einer Ausbildungssituation oder die Durchführung einer betrieblichen Unterweisung mit Fachgespräch im praktischen Prüfungsteil.
Bestehensregelung:Die Prüfung gilt als bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung jeweils mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Prüfungsgebühr:Die Prüfungsgebühr beträgt 170,00 Euro. (Stand 2014)
Wiederholungsprüfung:Die Wiederholung der Prüfung ist zwei Mal möglich. Bestandene Prüfungsteile können innerhalb von 2 Jahren angerechnet werden.

Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung

Obwohl keine Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungskurs für die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung vorgeschrieben ist, ist ein solches Seminar durchaus empfehlenswert. Der Lernstoff für die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung ist sehr umfangreich, recht theoretisch und nicht immer besonders leicht verständlich. Hier können der Kursleiter und andere Seminarteilnehmer zum besseren Verständnis der Theorie beitragen und für die notwendige Motivation sorgen. Für die perfekte Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung sind die entsprechenden Lehrbücher und Materialen zur gezielten Prüfungsvorbereitung sowie einige Prüfungsbögen zur eigenen Lernkontrolle unerlässlich. Auch die entsprechenden Gesetzestexte wie das Berufsbildungsgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die notwendige Zeit und Ruhe zum Lernen sorgen für eine exzellente Vorbereitung und ein gutes Prüfungsergebnis.

Die Rolle des Ausbilder

Die Rolle des Ausbilders im demografischen Wandel

Erzieher, Mentor und Coach – Der Ausbilder hat zahlreiche Aufgaben und Funktionen. Insbesondere im Zeitalter des demografischen Wandels kommt dem Ausbildungsmangement und der Rolle des Ausbilders eine besondere Bedeutung zu.

Die zukünftige Entwicklung der Berufsausbildung

Zahlreiche Studien zeigen, dass es bereits im Jahr 2020 fast 20 % weniger Schulabgänger geben wird als heute. Schuld daran ist der Demografische Wandel, der mit den niedrigen Geburtenraten einhergeht. Mit dem starken Rückgang der Schulabgänger, der eine sinkende Nachfrage nach Ausbildungsplätzen verursacht, wird ein harter Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Unternehmen beginnen. Daraus folgt, dass die Unternehmen es sind, die zukünftig um die Auszubildenden werben müssen, um einem möglichen Fachkräftemange vorzubeugen. Hierfür ist ein zielgruppengerechtes, professionelles Ausbildungsmarketing erforderlich, welches vor allem in den Händen des Ausbilders liegt.

Die Aufgaben des Ausbilders bei der Auswahl der Auszubildenden

Um einem zukünftigen Fachkräftemangel vorzubeugen, muss der Ausbilder schon heute agieren und zusammen mit der Personalabteilung und dem Betriebsrat die Personal- und Ausbildungssituation für die nächsten Jahre planen. Im Einzelnen sollte der Ausbilder folgende Aufgaben übernehmen:

  • Planung des zukünftigen Ausbildungsbedarfs
  • Erstellung eines Anforderungsprofils
  • Effiziente Anwerbung der Auszubildenden
  • Sichtung der Bewerbungsunterlagen
  • Durchführen von Einstellungstests
  • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen

Die Funktionen des Ausbilders während der Ausbildung

Wurde ein Bewerber erfolgreich angeworben und ins Unternehmen eingestellt, fängt die Arbeit des Ausbilders erst richtig an. Der Ausbilder hat den betrieblichen Ausbildungsplan aufzustellen, dem Auszubildenden die entsprechenden Aufgaben zuzuweisen und ihm die ausbildenden Fachkräfte vorzustellen. Auch die Bewertung des Auszubildenden obliegt dem Ausbilder genauso wie die Anmeldung zur Berufsschule und die Kontrolle des schriftlichen Ausbildungsnachweises.

Die pädagogischen Fähigkeiten des Ausbilders

Der Ausbilder trägt eine große Verantwortung für seine Auszubildenden, denn er hat nicht nur dafür Sorge zu tragen, dass sie die Abschlussprüfung erfolgreich bestehen und die berufliche Handlungsfähigkeit erlangen, sondern er muss auch das Wohlergehen der Auszubildenden sicherstellen. Der Ausbilder setzt sich für die Belange seiner Schützlinge ein und ist kompetenter Ansprechpartner für Probleme aller Art. Insbesondere bei Problemen hinsichtlich Diskriminierung, Arbeitsschutz und Prüfungsangst steht der Ausbilder mit Rat und Tat zur Seite.

Der Ausblick in die Zukunft

Zukünftig werden die Unternehmen um die Auszubildenden werben müssen. Unter dem enormen Konkurrenzkampf mit anderen Unternehmen kann der Betrieb nur bestehen, wenn er sich ein gutes Image unter den potenziellen Auszubildenden aufbaut. Hierbei können Unternehmen durch entsprechendes Engagement bei Betriebsbesichtigungen, Schülerpraktikas und dem Girls Day einen erheblichen Vorspruch gewinnen und so einem möglichen Fachkräftemangel vorbeugen.

 

AUTOR

Johannes Böhse

Hallo - mein Name ist Johannes Böhse, 31 aus Berlin. Ich habe BWL an der Euro-FH studiert und bin seit mehr als 2 Jahren als Redakteur im Bildungswesen aktiv. Für Sie scheibe ich die "Häufigen Fragen" auf fernstudieren.de

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1 Kommentar “Ausbildung der Ausbilder – die Ausbildereignungsprüfung”

  • Dr. Daniel Cebo sagt:

    Sehr geehrter Dammen und Herren,

    Mit diesem Brief möchte ich Sie um Hilfe bitten. Wie Sie sehen können, bin ich Doktor der Molekularbiologie, jedoch leider aufgrund meiner Erkrankung nur teilweise arbeitsfähig.
    Meine Arbeitskapazitäten sind ziemlich begrenzt und nur spezifische Tätigkeiten können meinerseits übernommen werden. Im Anhang sende ich Ihnen hierzu ein Attest meiner Psychiaterin, Frau Dr. Ursula Bartholomäus-Günther.
    Eine der Tätigkeiten, die ich gern machen möchte, ist das Management in der Wissenschaft und vor allem das „Clinical Trial“ Management. Leider verfüge ich aber darin über keinerlei oder nur wenige Erfahrungen und benötige hierzu eine passende Weiterbildung. Ich spreche fließend Englisch, und arbeite mit Hochdruck an meinem Deutsch. Glücklicherweise fand ich im Internet, dass das Unternehmen „PAREXEL“ aus genau das anbietet, was ich suche. Sie bieten ein 6-monatiges Training im Bereich des Clinical Trial Managements für englischsprachige Mitarbeiter. Der Kurs wird im Unternehmen „PAREXEL“, von der Abteilung für die Weiterbildung (PAREXEL-Akademie) angeboten.

    Die Termine für den Beginn der Weiterbildung sind der 4. April 2016 und die Anmeldung für diesen Termin ist bereits möglich. Leider ist dieser Fortbildungskurs nicht kostenlos. Die Kosten hierfür betragen 5.600,00 Euro, wenn die Anmeldung vor dem 15. Januar 2016 erfolgt oder 6.100,00 Euro für die Einreichung der Anmeldung nach dem 15. Januar 2016.
    Wenn ich diese Weiterbildung abschließe, eröffnet es mir eine neue und große Möglichkeit zur Arbeit in den Fachbereichen, in welche ich passe und die auch meiner Arbeitsfähigkeit entsprechen.
    Daher frage ich, ob es die Möglichkeit gibt, dass das Paraxel die Kosten hierfür übernehmen und mir ermöglichen, an dieser für meine Ansichten sehr wichtigen sechsmonatigen Weiterbildung teilzunehmen? Ich hoffe, dass Sie mein Anliegen verstehen und wie viel dieser Kurs wichtig für mich und für meine Zukunft ist? Nach dem Kurs werde ich voll ausgebildet, um in einem Job arbeiten zu können, welcher dem was in meinem medizinischen Attest steht, voll und ganz entsprechen würde. Ich wünsche mir einen Bürojob, wo ich ruhig und ohne viel Stress meiner Arbeit in der Überwachung klinischer Studien nachgehen könnte.

    Ich hoffe sehr, dass Sie mir über die Förderung hinsichtlich der Kostenübernahme helfen können. Derzeit bin ich Grundsicherungsempfänger und verfüge leider nicht über Finanzmittel für so eine kostenpflichtige Weiterbildung. Eine Hilfe Ihrerseits könnte auch ein Darlehen sein, welches ich zurückzahle, sobald ich nach der Weiterbildung eine Arbeitsstelle habe.
    Im Anhang sende ich Ihnen auch Unterlagen zu diesem Kurs. Es ist in englischer Sprache , jedoch wenn Sie mehr hierzu erfahren wollen, können Sie sich an den Herrn Christopher Trott (Programm-Manager) wenden, von ihm erfahren Sie mehr Details.Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort und verbleib.
    Mit freundlichen Grüssen,

    Daniel Cebo

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